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12.10.2017

Information zu den Gedenk- und Trauertagen

Am Volkstrauertag und Totensonntag, an denen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen, sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, die nicht den ernsten Charakter dieser Tage wahren.

Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Volkstrauertag (19. November 2017) und am Totensonntag (26. November 2017) auf folgende Rechtslage hin:

Verbotene Veranstaltungen

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 einschließlich erfolgter Änderungen sind am Volkstrauertag und am Totensonntag in der Zeit von 4.00 bis 24.00 Uhr verboten:

  1. öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, öffentliche Auf- und Umzüge und öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn und soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören,
  2. alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt.

Verbot von Sport-, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen

Gemäß § 6 Abs. 1 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Totensonntag ab 5.00 Uhr verboten:

  1. öffentliche sportliche Veranstaltungen.

Gemäß § 6 Abs. 2 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Volkstrauertag und am Totensonntag von 5.00 bis 24.00 Uhr verboten:

  1. öffentliche Tanzveranstaltungen,
  2. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
  3. der Betrieb von Spielhallen.

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 einschließlich erfolgter Änderungen sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.


Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister
- Ordnungsamt -

 

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe

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Freitag
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.