Die Hansestadt Wismar schreibt ein kommunales Grundstück in Wismar West zur Bebauung innerhalb eines Mischgebietes aus:
Hinter dem Lembkenhof, Flurstücke 3454/7, 3453/6 und 3452/11 der Flur 1, Gemarkung Wismar zur Gesamtgröße von circa 2.893 m²
Kaufpreis: 154.315,50 Euro (Mindestgebot)
Besichtigungstermin: Mittwoch, 17.09.2025 um 14.30 Uhr
Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemaligen Verwaltungsgebäude (eingeschossig, teilweise unterkellert) und Reihengaragen. Es befindet sich im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.: 08/91 „Lembkenhof“ und hier innerhalb des Mischgebietes MI-4. Dessen Bestimmungen können auf der Homepage der Hansestadt Wismar eingesehen werden (www.wismar.de/Bebauungspläne).
Der rückwärtige Teil der Flurstücke 3453/6 und 3454/7 befindet sich außerhalb der festgesetzten Baulandfläche und ist als private Grünfläche festgesetzt.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 6 BauNVO. Allgemein zulässig sind hier gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO Wohnnutzungen und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, wobei die Mischung beider Nutzungsarten bezogen auf das MI-4 Gebiet ausgewogen sein muss.
Die zulässigen Nutzungen sind Wohngebäude; Geschäfts- und Bürogebäude; Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes; sonstige Gewerbebetriebe; Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Gartenbaubetriebe.
Diese Nutzungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie keinen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden, welche nach der Eigenart des Baugebietes unzumutbar sind. Daher sind aufgrund des Störfallbetriebes Werft im nördlichen Grundstücksbereich schutzbedürftige Nutzungen (z.B. Wohnen, Pflege etc.) unzulässig. Eine gewerbliche Nutzung im nördlichen Grundstücksteil würde hingegen, bei Beachtung der ausgewogenen Mischung innerhalb der MI, aus immissionsschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sein.
Es wird seitens der Hansestadt Wismar empfohlen, vor dem Erwerb des Grundstückes, durch Vorlage des durch den Erwerber geplanten konkreten Nutzungskonzeptes, im Rahmen einer Voranfrage Rechtssicherheit zu erlangen.
Für das Grundstück wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dabei wurden die geschätzten Abriss- und Entsorgungskosten für die Aufbauten bereits berücksichtigt. Alle Unterlagen können nach vorheriger Anmeldung in den Diensträumen der Abteilung Liegenschaften eingesehen werden.
Vertraglich wird Folgendes vereinbart:
Das Grundstück wird zum oben genannten Mindestgebot ausgeschrieben und zum Höchstgebot veräußert.
Alle mit der Veräußerung des Grundstücks verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Käufer.
Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (im verschlossenen Briefumschlag) bis zum 14.11.2025 (es gilt das Datum des Eingangsstempels) bei der
Hansestadt Wismar
Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften
Abt. Liegenschaften
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
einzureichen. Hierzu ist der Briefkasten im Rathaus zu nutzen. Die Gebote können auch direkt in den Diensträumen der Abteilung Liegenschaften abgegeben werden.
Der Umschlag muss die deutlich lesbare Aufschrift tragen:
Grundstücksangebot „Hinter dem Lembkenhof“ – Nicht öffnen!
Gebote, die nach dem oben genannten Termin eingehen, oder Gebote, die unter dem Mindestgebot von 154.315,50 Euro liegen, oder aus denen der gebotene Kaufpreis nicht eindeutig erkennbar ist, sodass andere Unterlagen herangezogen werden müssen, werden nicht berücksichtigt.
Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstücks oder Entschädigungen für entstandene Aufwendungen.
Die Hansestadt Wismar bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.
Weitere Auskünfte erteilt:
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Orientierung.