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05.11.2018

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 in der Hansestadt Wismar - Sitzübergang -

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters


Gemäß § 5, § 46 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. April 2016 (GVOBl. M-V, S. 104), wird Folgendes bekannt gegeben:

Aufgrund des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V, S. 193, 200), hat

Herr Dr. Bernhard Schubach
(PIRATEN, Wahlbereich 1)

seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zum 31.10.2018 verloren.

Dieser Sitz ist nunmehr am 01.11.2018 gemäß § 46 Abs. 5, § 34 LKWG M-V auf

Frau Dörte Petzsch
(PIRATEN, Wahlbereich 1)

übergegangen.


Wismar, den 01.11.2018

gez.
Frank Brosig
Gemeindewahlleiter


Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 4 LKWG M-V kann in Anwendung des § 35 LKWG M-V binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2 in 23966 Wismar zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: Ordnungsamt SG Wahlen

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Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.