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25.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung über die beantragte Einziehung von Parkflächen in der Käthe-Kollwitz-Promenade und der Friedrich-Wolf-Straße in der Hansestadt Wismar

- V-555-00000-2021/003-004 -

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gibt als Straßenaufsichtsbehörde bekannt, dass die Hansestadt Wismar gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Einziehung von öffentlich-gewidmeten Parkflächen in der Käthe-Kollwitz-Promenade und der Friedrich-Wolf-Straße gestellt hat. Der Antrag bezieht sich auf die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Fläche. Die einzuziehende öffentliche Verkehrsfläche ist auf Teilflächen der Flurstücke 2743/109, 2743/110, 2743/114 und 2743/116 Flur 1 Gemarkung Wismar belegen und hat eine Größe von insgesamt 930 m².

Der Plan der einzuziehenden öffentlichen Verkehrsfläche liegt vier Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Straßen und Grünflächenverwaltung, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar zur Einsicht aus.

Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Hansestadt Wismar, Bauamt, Abteilung Straßen- und Grünflächenverwaltung, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Im Auftrag

gez. René Müller

Leiter des Straßenbaureferates


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit