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29.06.2018

Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Wismar zur Übernahme von Abwasser aus dem Verbandsgebiet

Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 25. Januar 2018 (Vorlage VO/2017/2501-01) und der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar am 21. März 2018 (Vorlage Nr. 455/2018) wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme von Abwasser aus dem Verbandsgebiet beschlossen. Die Vereinbarung wurde am 28. Juni 2018 durch das Ministerium für Inneres und Europa genehmigt. Die Genehmigung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft. Die Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Quelle: Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

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Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.