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18.11.2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntag am 28. November 2021

Nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V) vom 18. Juni 2007 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsordnung – BädVerkVO M-V) vom 22. März 2019 erlässt der Bürgermeister der Hansestadt Wismar folgende Allgemeinverfügung:

  1. Für die historische Altstadt der Hansestadt Wismar in den Grenzen nach Nr. 2 wird der gewerbliche Verkauf in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für folgenden Sonntag freigegeben: 28. November 2021

  2. Die Verfügung nach Nummer 1 bezieht sich auf die historische Altstadt der Hansestadt Wismar, begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen.

  3. Soweit durch Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Landkreises Nordwestmecklenburg abweichenden Regelungen zur Offenhaltung von Verkaufseinrichtungen getroffen werden, ein Verkauf nicht zulässig oder untersagt ist, treten die Regelungen dieser Allgemeinverfügung für die Dauer der abweichenden Regelungen zurück.

  4. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

  5. Diese Allgemeinverfügung und die Begründung können bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Ordnungsamt, Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar während der üblichen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Hansestadt Wismar in Wismar erhoben werden.
Wismar, 12. November 2021

Thomas Beyer
Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe