Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar

Quelle: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung

Diese Allgemeinverfügung gilt nur für Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/-innen, welche zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar zugelassen sind.