Erdreihengrab
eigenständige Gestaltung und Pflege
- pro Grabplatz: 1 Sarg
- Ruhezeit: 25 Jahre
- Grabmaße: 1,25 x 2,50 m
- Grabstein: bis 0,30 m²
- Mindeststärke bei stehenden Steinen: 12 cm
- Grabpflege: nutzungsberechtigte Person
- Beräumung: nutzungsberechtigte Person
- weitere Beisetzung: nicht möglich
- Grabverlängerung: nicht möglich
- Grabgebühr: 1.000,00 Euro
- weitere Gebühren: ab 357,13 Euro
- für: Annahme Sarg, Grabherstellung, Trauerfeier/Beerdigung, Verwaltungsgebühren, Urkunde