Beantragung Führungszeugnis
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis; Reisepass; ausländischer Pass und Aufenthaltstitel; Aufenthaltsgestattung oder sonstige Passersatzpapiere
Form
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persönliche Beantragung, erziehungsberechtigte Person für minderjährige Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich
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Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich (mit elektronischem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät)
Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Arten
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für private Zwecke (Beleg-Art N)
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zur Vorlage einer Behörde (Beleg-Art O)
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erweitertes Führungszeugnis (nur nach Vorlage einer schriftlichen Aufforderung mit Begründung der Erforderlichkeit)
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Europäisches Führungszeugnis (zzgl.Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftsstaates der EU für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten)
Kosten
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13,00 Euro
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17,00 Euro ( Europäisches Führungszeugnis)
Rechtsgrundlage
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Bundeszentralregistergesetz (BZRG)