Beantragung Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis; Reisepass; ausländischer Pass und Aufenthaltstitel; Aufenthaltsgestattung oder sonstige Passersatzpapiere

Form

  • persönliche Beantragung, erziehungsberechtigte Person für minderjährige Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich

  • Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich (mit elektronischem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät)
    Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Arten

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)

  • zur Vorlage einer Behörde (Beleg-Art O)

  • erweitertes Führungszeugnis (nur nach Vorlage einer schriftlichen Aufforderung mit Begründung der Erforderlichkeit)

  • Europäisches Führungszeugnis (zzgl.Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftsstaates der EU für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten)

Kosten

  • 13,00 Euro

  • 17,00 Euro ( Europäisches Führungszeugnis)

Rechtsgrundlage

  • Bundeszentralregistergesetz (BZRG)