Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis; Reisepass; Kinderreisepass; Nationalpass aller Personen
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Wohnungsgeberbestätigung; Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
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gegebenenfalls Geburtsurkunde, Eheurkunde
Form
- Zur An- bzw. Ummeldung müssen alle Familien- bzw. Haushaltsmitglieder persönlich erscheinen.
Arten
Anmeldung des Hauptwohnsitzes
Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
Anmeldung des Nebenwohnsitzes
- Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
- zuständige Behörde: Meldebehörde des Nebenwohnsitzes
Änderung des Wohnungsstatus
zuständige Behörde: Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes
Hinweis
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Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Amtliche Meldebestätigung
Sie erhalten nach Ihrer An-, Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An-, Um- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlage
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Bundesmeldegesetz (BMG)