Mitteilungen des Bürgermeisters zur Bürgerschaftssitzung Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 27.07.2023

Quelle: Büro des Bürgermeisters

(ohne Veranstaltungstipps)

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich möchte in meinen Mitteilungen beginnen mit unserer künftigen Partnerstadt Tschornomorsk. Aus unserer Partnerstadt wurde mittlerweile leider auch gemeldet, dass durch Russland Infrastruktur zerstört wurde. Sie kennen es aus den Nachrichten: Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird unvermindert fortgesetzt. Gerade auch Odessa – eine unmittelbare Nachbarstadt von Tschornomorsk – wurde schwer getroffen und wie gesagt, in Tschornomorsk selbst wurden Getreidesilos zerstört und Nahrungsmittel vernichtet. Einmal mehr sind damit die Absurdität und Unmenschlichkeit – ja, das Verbrecherische dieses Krieges – unterstrichen worden.

Wir haben uns diesbezüglich bei Tschornomorsk gemeldet und noch einmal unsere Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern dort erklärt. Das ist das eine, was hier benannt werden sollte. Ich denke, dass ich gegenüber Tschornomorsk auch in Ihrem Namen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gesprochen habe. Es ist mittlerweile auch eine kurze Antwort eingegangen.

Ich möchte aber auch etwas sagen zu den ukrainischen Geflüchteten, die hier bei uns leben. Immer wieder werden Vorbehalte gegenüber ukrainischen Geflüchteten benannt. Insbesondere aus der rechten Ecke kommen solche Vorbehalte und teilweise auch Falschmeldungen, die gezielt gestreut werden. All dies – zum Beispiel die Behauptung, sie würden sich nicht an Regeln halten wollen – ist gegenüber dem Jobcenter nicht durch Fakten belegt, im Gegenteil. Ich stütze mich hier in meinen Mitteilungen auf Auskünfte des Jobcenters in Wismar.

Ich bin dort Mitglied in der Trägerversammlung, das wissen Sie, und ich habe zur Vorbereitung der heutigen Bürgerschaftssitzung mir auch noch einmal durch die dortige Geschäftsführung zuarbeiten lassen. Wörtlich schreibt mir Herr Greiner, Geschäftsführer des Jobcenters Nordwestmecklenburg: "Unsere Integrationszahlen sind weiter überdurchschnittlich hoch. Die Betreuung ist engmaschig. Im Kontakt mit den Ukrainern gibt es keine Probleme. Sie halten sich – im Gegensatz zu vielen anderen unserer Kunden – an die Regeln (zum Beispiel bei "Urlaub") und Absprachen." Soweit das Zitat.

Ich benenne hier noch zusätzlich einige Zahlen. Im Jahr 2022 konnten 102 und im Jahr 2023 bereits jetzt 63 Ukrainerinnen und Ukrainer von gut 900 erwerbsfähigen Hilfeempfängern – wie es in der Sprache des Jobcenters heißt – in Arbeit vermittelt werden. Die Integrationsquote hat den höchsten Wert in Mecklenburg-Vorpommern. Herr Greiner schreibt mir darüber hinaus, dass gut ein Drittel der Ukrainerinnen und Ukrainer einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt planen und dass sie sich in Deutschland willkommen fühlen.

Dies entspricht in etwa einer gerade kürzlich erschienenen Studie des IAB – einem wissenschaftlichen Institut der Bundesagentur für Arbeit. Dort wurde ermittelt, dass 44 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer längere Zeit in Deutschland bleiben wollen. Das ist eine Steigerung um fünf Prozent im Vergleich zum Spätsommer 2022 – dort wurde eine ähnliche Studie angefertigt. Das größte Problem bezüglich der Integration ist die Vermittlung von Sprachkenntnissen. Das Jobcenter spricht hier von einem Flaschenhals – anders ausgedrückt, wir brauchen schlichtweg mehr Sprachkursangebote.

Ansonsten wird berichtet über mehrere aktive Stellenbörsen, die durchgeführt wurden und die auch weiter durchgeführt werden gerade für Geflüchtete. Das Jobcenter berichtet über eine hohe Erwerbsneigung der Ukrainerinnen und Ukrainer usw. Dies alles sind Fakten. Fakten, die ich auf diese Weise den Gerüchten entgegensetzen möchte. Soweit zu diesem Thema.

Zweitens: Im weitesten Sinne bleibe ich bei diesem Thema. Sie haben es sicher selbst festgestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren, aktuell verschärft sich wieder die Debatte um Migration und Integration von Geflüchteten. Das Klima insgesamt wird etwas rauer. Und diese Debatte wird auch im Landkreis Nordwestmecklenburg, zu dem wir gehören, geführt und das teilweise in einer Schärfe und Unsachlichkeit, die unerträglich sind. Im Vordergrund stehen immer wieder Vorbehalte gegenüber Fremden bis hin zu rassistischen Äußerungen. Weniger im Vordergrund jedoch steht die Integrationsbereitschaft der Zivilgesellschaft, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Weniger im Vordergrund stehen auch tatsächliche Fluchtgeschichten und auch, wie sich Geflüchtete in unsere Stadtgesellschaft einbringen.

Ich kann in dieser Diskussion nur entgegensetzen, dass die Integrationsfähigkeit und -bereitschaft in der Hansestadt Wismar erheblich sind. Und dies sollte bei dieser Gelegenheit dann auch einmal ausgesprochen werden. Es sind so viele Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren. Es sind Unternehmen, die sich für die Integration von Geflüchteten stark machen, natürlich auch, weil sie wissen, dass sie Arbeitskräfte benötigen.

Auch wenn bei uns ganz sicher nicht alles gelingt, auch wenn es bei uns zahlreiche Defizite gibt, auch wenn wir immer wieder Alltagsrassismus erleben, wir sind als Hansestadt Wismar auf einem wirklich guten Weg. Die Wismarerinnen und Wismarer leben Integration, Sie, meine Damen und Herren, unterstützen das mit Ihren Beschlüssen, wir unterstützen eine größere Zahl von Integrationsprojekten.

Ich erinnere auch an die Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Konzept zur Willkommenskultur im Jahr 2015, womit politische Akzeptanz demonstriert wurde. Ich erinnere an die Kampagne "Neugierig.Tolerant.Weltoffen", die schon viel früher auch durch die Bürgerschaft bestätigt wurde. Ich erinnere an Integrationsprojekte, die auf den Weg gebracht wurden, an die Arbeit von migrantischen Vereinen und nicht zuletzt an die Arbeit des Jobcenters, das zahlreiche Syrerinnen und Syrer, die 2015 und 2016 zu uns kamen, in den Arbeitsmarkt integrieren konnte.

Wir sind wirklich gut beraten, so weiter zu handeln, denn Willkommenskultur ist nicht teilbar. Wir können nicht auf der einen Seite sagen, Geflüchtete wollen wir hier nicht haben, Arbeitskräfte aus dem Ausland schon. Wenn einige Gemeinden und deren Vertretungen im Landkreis Nordwestmecklenburg meinen, sie können darauf verzichten, sich offen zu verhalten, dann ist es ihre Entscheidung. Ich bin davon überzeugt, dass sich dies negativ auswirken wird in der jeweiligen Gemeinde und in ihren Unternehmen von Handel, Handwerk, Industrie, Tourismus und Landwirtschaft.

Wir sind bezüglich unseres Arbeitsmarktes massiv auf Zuwanderung angewiesen – auch in Wismar. Umso froher bin ich, welche Integrationsleistung wir als Hansestadt Wismar bisher erbracht haben und deswegen will ich hier die Gelegenheit nutzen, allen Beteiligten in der Zivilgesellschaft dafür danke zusagen, wir sollten dies miteinander genauso fortsetzen.

Drittens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, bezüglich eines weiteren Themas möchte ich manch einem Gerücht und manch gezielter Fehl- und Falschinformation Fakten entgegensetzen. Es geht um das Thema Diversität. Auch dazu gab es auch hier im Landkreis Nordwestmecklenburg durchaus die eine oder andere Diskussion, zum Beispiel um die Anzahl der Geschlechtseintragungen "divers" in den Geburtenregistern der Standesämter im Landkreis Nordwestmecklenburg. Wie in den anderen Standesämtern des Landkreises Nordwestmecklenburg ist auch bislang im Standesamt Wismar in keinem Geburtenregister der Eintrag divers vorgenommen worden. Hieraus aber zu schließen, dass das Thema in der Praxis unseres Standesamtes keine Rolle spielt, ist ziemlich abwegig. Vielmehr ist das Personenstandsrecht viel komplexer, als dass es sich auf einen Geschlechtseintrag "divers" reduzieren ließe.

Seit dem 01.10.2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden. Vorher geschlossene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Von dieser Möglichkeit machen durchaus Ehegatten Gebrauch. So schloss unser Standesamt seither pro Jahr eine Ehe zwischen männlichen Ehegatten und bis zu sieben zwischen weiblichen Ehegatten. Auch werden jährlich bis zu zwei Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt.

Weiterhin nimmt das Standesamt Änderungen der Geschlechtsangabe aufgrund eines Gerichtsbeschlusses über eine Entscheidung nach dem Transsexuellengesetz vor. Dies sind seit 2020 bis zu drei Änderungen jährlich, die von unserem Standesamt beurkundet werden.

Nach dem geltenden Abstammungsrecht wird nur die Geburtsmutter rechtliche Mutter eines Kindes, wenn ein Kind in die Beziehung eines Frauenpaares hineingeboren wird. Die Partnerin muss das Kind im Wege der Stiefkindadoption adoptieren, um rechtlicher Elternteil zu werden. Auch solche Fälle werden im Einzelfall von unserem Standesamt beurkundet. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben die Möglichkeit eröffnet, bei der Geburt von Kindern, die weder den männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (intersexuelle Menschen), also die Geschlechtsangabe "divers" zu wählen. Personen mit einer solchen Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen darüber hinaus durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern lassen. Auch derartige Fälle wurden und werden von unserem Standesamt geprüft und bearbeitet.

Weitere Änderungen sind zu erwarten. Ein Gesetzgebungsvorhaben ist im Verfahren. Ziel ist es, die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrages und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln. Soweit zu diesen Informationen aus unserem Standesamt.

Viertens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der vergangenen Bürgerschaftssitzung habe ich Sie über mein Schreiben an den Verband Mecklenburgischer Ostseebäder zum geplanten neuen Tourismusgesetz und der damit beabsichtigten Abschaffung der Übernachtungssteuer informiert. Mittlerweile habe ich auch Post vom VMO bekommen, in der erfreulicherweise der VMO seine Positionierung – sagen wir einmal – aktualisiert hat.

Ich zitiere aus dem Schreiben: "In seiner letzten Sitzung am 05.07.2023 hat sich der Vorstand noch einmal tiefergehend mit dem Thema Übernachtungssteuer und der Positionierung des Verbandes hinsichtlich der Berücksichtigung dieser im aktuellen Entwurfsprozess zum avisierten Tourismusgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Im Ergebnis waren sich die Vorstandsmitglieder einig, dass sich der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. im weiteren Prozess dafür einsetzen wird, alle bisher eingeführten Finanzierungsmodelle – wie in der Hansestadt Wismar die Übernachtungssteuer – die sich als solche in den Orten unseres Verbandsgebietes bereits etabliert haben und als rechtskonform gelten, auch im Zuge einer Novellierung der Tourismusfinanzierung durch ein Tourismusgesetz nicht abgeschafft werden." Und weiter heißt es: "Wie Sie sind auch wir der Ansicht, dass ein mögliches Verbot der Übernachtungs- bzw. Bettensteuer durch die Landesregierung mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein wird."

Ich kann als Fazit nur sagen, dass ich sehr froh bin, dass insofern der Verband, dessen Mitglied wir ja sind, hier auch die Interessen unserer Stadt vertreten wird.

Fünftens: Lassen Sie mich gleich, da wir einmal beim Thema Tourismus sind, auch etwas zu den touristischen Zahlen sagen. Statistisch ausgewertet sind sie bis zum April dieses Jahres. Dort sind bereits 96.597 Übernachtungen in der Hansestadt Wismar registriert worden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt dabei bei 2,3 Tagen. Vergleichsweise befinden wir uns damit fast auf dem Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 – hier waren es zum gleichen Zeitpunkt 101.212 Übernachtungsgäste. Ähnlich sieht es bei den Ankünften aus: Waren es 2019 noch 42.945 Gäste, sind es zum gleichen Zeitpunkt in diesem Jahr bereits 41.842 Gäste.

Ich habe noch einmal die Tourismuszentrale gebeten, überdies ein Stimmungsbild einzuholen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass die Hotels durchgängig berichten, dass die Stimmung unter den Gästen ausgesprochen gut sei. Eines der größten Hotels stellte fest, dass am Ende eines Monats meist doppelt so viele Übernachtungen vorliegen als die Zahl, die am Monatsbeginn geplant war.

Das bestätigt einmal mehr das kurzfristige Buchungsverhalten der Gäste, über das ja schon häufiger berichtet wurde. Dies wurde auch von anderen Hotels entsprechend bestätigt. Dieses veränderte Buchungsverhalten zeigt sich auch darin, dass die Buchungen bei schönerem Wetter natürlich kurzfristig stark ansteigen. Auch die Zahl der sogenannten "Walk Ins" – offensichtlich gibt es für alles entsprechende Begriffe, Walk Ins sind Hotelbuchungen, bei welchen die Gäste direkt vor Ort nach einer Übernachtungsmöglichkeit für die gleiche Nacht nachfragen, die Zahl dieser Walk Ins ist also deutlich gestiegen. Alle Hotels haben bestätigt, dass eine Prognose für den Jahresverlauf aufgrund eben dieses spontanen Buchungsverhaltens absolut schwierig ist. Wir dürfen gespannt sein, natürlich drücken wir unseren Hotels und allen anderen Übernachtungsstätten die Daumen, dass die Saison positiv verläuft.

Sechstens: Ein Wort zum Sport, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es hat mich schon etwas erschüttert, in den hiesigen Medien zu lesen, dass jemand aus Ihren Reihen meinte, die Sportvereine hätten keine Lobby. Ich habe mit demjenigen mittlerweile gesprochen und kann diese Äußerung insofern einordnen als eine Äußerung, die aus einer Diskussionssituation heraus entstanden ist. Gleichwohl möchte ich hier einmal mehr deutlich machen und das wird nachher bei einem entsprechenden Tagesordnungspunkt sicher noch viel deutlicher geschehen können, dass ich meine, dass Sie als Bürgerschaft – und zwar als gesamte Bürgerschaft, nicht eine einzelne Fraktion oder Partei – gemeinsam mit uns als Verwaltung so einiges in Sachen Sport auf den Weg gebracht haben. Immerhin reden wir aktuell über Investitionen in einem Umfang von fast 40 Millionen Euro.

Dass Investitionen, also Umbauten, Sanierungen und Ähnliches, dann leider immer auch mit Restriktionen verbunden sind, dürfte jedem klar sein, der diesbezüglich Entscheidungen trifft. Und dass manche Vorhaben ausgesprochen komplex und kompliziert sind, wurde mehrfach ausführlich in unterschiedlichen Gremien berichtet. Und auch die Nutzerinnen und Nutzer von Sportstätten, die betroffen sind, sind darüber informiert worden. Insofern darf ich feststellen, dass sowohl der organisierte wie auch der unorganisierte Sport in Wismar gerade in den Organen der Kommunalpolitik - Bürgerschaft und Bürgermeister bzw. Verwaltung - eine große Lobby hat.

Siebtens: Unter Bezugnahme auf die kürzlich erfolgte Berichterstattung in der Tagespresse möchte ich seitens der Hansestadt Wismar in Sachen Grundschulzuweisung Folgendes klarstellen:

Das Verfahren im Rahmen der Grundschulzuweisung ist aufgrund seiner Vielschichtigkeit sowie der differenzierten Zuständigkeitsregelungen mehrerer Beteiligter kompliziert. Die Presseberichterstattung hat dabei mehrere Aspekte unberücksichtigt gelassen, die hier nunmehr für Sie dargestellt werden.

1. Einzugsgebiete

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist als Träger der Schulentwicklungsplanung für die Festlegung von Einzugsbereichen der allgemeinbildenden Schulen auf seinem Gebiet gemäß § 46 Absatz 2 Schulgesetz M-V zuständig. Nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung ist die Festlegung der Schuleinzugsbereiche Bestandteil der Schulentwicklungsplanung des Landkreises.

Gemäß § 46 Absatz 2 SchulG M-V ist der Einzugsbereich einer Schule grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers, hier demnach das Stadtgebiet Wismar. Da die Hansestadt Wismar gemäß § 45 Absatz 1 Satz 5 Schulgesetz M-V (SchulG M-V) einen Mehrfachstandort darstellt, besteht im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten für jedes schulpflichtige Kind mit Wohnsitz - bzw. sofern ein solcher nicht besteht mit gewöhnlichem Aufenthalt - in der Stadt ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule nach Wahl.

Bereits mit Beschluss der Bürgerschaft (Sitzung am 26.04.2018) wurden die Einzugsbereiche für die Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar festgelegt und dem Landkreis Nordwestmecklenburg bekanntgegeben. Gemäß § 3 Schulentwicklungsplanverordnung (SEPVO M-V) erfolgte in der zuletzt am 05.05.2022 durch den Kreistag Nordwestmecklenburg beschlossenen Schulentwicklungsplanung eine Bestandsanalyse mit der Darstellung der Einzugsbereiche einzelner Schulen. Ebenfalls nachgewiesen wurde, dass die Schulwegzeiten unter Berücksichtigung der festgelegten Einzugsgebiete für sämtliche in Trägerschaft der Hansestadt Wismar befindlichen Schulen zumutbar sind.

2. Aufnahmekapazitäten

Der Schulträger (Hansestadt Wismar) legt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Nordwestmecklenburg) gemäß § 45 Absatz 3 SchulG M-V i.V.m. § 2 Schulkapazitätsverordnung M-V die Aufnahmekapazitäten für die Schulen fest. Diese Festlegung erfolgte zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft in der Sitzung am 31.03.2022 und im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg.

3. Genehmigung Schulentwicklungsplan

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V hat die Genehmigung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Nordwestmecklenburg für die allgemeinbildenden Schulen mit Bescheid vom 14.04.2023 erteilt. Das heißt, das, was Sie festgelegt haben bezüglich der Kapazität, was wir festgelegt haben bezüglich der Schuleinzugsbereiche, ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung des Landkreises geworden und durch das zuständige Fachministerium bestätigt worden, genehmigt worden. In sofern gebe ich zu, gab es unsererseits zumindest ein leichtes Stirnrunzeln angesichts der Äußerungen der zuständigen Ministerin. Denn möglicherweise was das dann eher Selbstkritik, denn was kritisiert wurde, war ja vorher genehmigt worden.

4. Verfahren zum Beginn des Schulverhältnisses

Für das weitere Verfahren im Rahmen der Bildung von Schuleingangsklassen, insbesondere im Rahmen der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers bzw. der Ablehnung im Falle des Überschreitens von Aufnahmekapazitäten, liegt die Zuständigkeit vollumfänglich gemäß Schulpflichtverordnung M-V bei den Schulleitungen bzw. den zuständigen Schulbehörden.

5. Fazit

Ob und inwieweit diese Verfahrensvorgaben gemäß der Schulpflichtverordnung bzw. nach dem Schulgesetz M-V letztlich durch die Verantwortlichen an den Schulen bzw. in der Schulbehörde eingehalten worden sind oder nicht, entzieht sich mangels Zuständigkeit der Kenntnis der Hansestadt Wismar als Schulträgerin.

Festzustellen ist jedoch, dass das Einvernehmen hinsichtlich der vorgenommenen bzw. beabsichtigten Zuweisung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der anhängigen Widerspruchsverfahren in die Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar nicht hergestellt wurde und in der Folge die festgelegten Aufnahmekapazitäten nach aktuellen Informationen an drei Grundschulen (Hanse-Grundschule, Tarnow-Grundschule und Reuter-Grundschule) voraussichtlich überschritten werden.

Die Hansestadt Wismar führte bislang im Sinne einer kooperativen und gedeihlichen Zusammenarbeit alljährlich in Vorbereitung des kommenden Schuljahres unter Beachtung der durch die Bürgerschaft beschlossenen Aufnahmekapazitäten der Grundschulen moderierende Gespräche mit den Schulleitungen der Grundschulen in ihrer Trägerschaft.

Abschließend ist festzustellen, dass die Vorbereitung der Bildung von Schuleingangsklassen in jedem Jahr für alle Beteiligten natürlich eine Herausforderung darstellt. Die bekannten Probleme lassen sich nach unserer Auffassung der Hansestadt Wismar jedoch nicht durch die Festlegung von strikten und straßengenauen Gebietseinteilungen lösen. Es wird immer persönliche Wünsche von Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Wahl einer Grundschule in der Stadt geben. Weiterhin werden sich möglicherweise auch in Zukunft Eltern bewusst für Schulen entsprechend dem jeweiligen Schulprogramm und den damit verbundenen zusätzlichen Angeboten im Rahmen des ganztägigen Lernens beispielsweise entscheiden. Zudem verändern sich jährlich Schülerzahlen in den einzelnen Stadtgebieten in Folge von Zu-, Weg- und Umzügen.

Achtens: Bevor ich gleich zu den Veranstaltungen komme, sei auf ein besonderes Jubiläum hingewiesen. Die Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar wird in diesem Jahr 25 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums wird die Stiftung 25 Projekte zur Förderung ausloben mit dem Schwerpunkt Schulen und Kitas, aber auch für Seniorenprojekte und Projekte zur Integration von Geflüchteten. Diese Bürgerstiftung ist stetig gewachsen und hat unzählige Projekte – immerhin in einem Umfang seit Beginn der Bürgerstiftung in Höhe von gut 500.000 Euro – in unserer Stadt unterstützt. Damit hat sie einen wichtigen Beitrag zur Infrastrukturentwicklung im sozialen, kulturellen, sportlichen, bildungs- und jugendpolitischen Bereich geleistet. In der heutigen Spendenvorlage finden Sie zwei Beispiele, wie auch die Hansestadt direkt unterstützt wird.

In diesem Monat sind aber auch Projekte von Vereinen unterstützt worden, zum Beispiel der Schoner Atalanta e.V. und der Stadtjugendring für sein Projekt "Waterkant Speeldeel" zum Schwedenfest. Die Arbeit der Bürgerstiftung ist undenkbar ohne das Engagement der vielen Spender und Zustifter. Die Bürgerstiftung wird getragen durch die Stifter und vielen, vielen Zustifterinnen und Zustifter der vergangenen Jahre und der heutigen Zeit. Ihnen sei an dieser Stelle und damit der Bürgerstiftung in Gänze wirklich herzlich gedankt.

Vielen Dank.