Mitteilungen des Bürgermeisters zur Bürgerschaftssitzung Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 21.07.2025

Quelle: Büro des Bürgermeisters

(ohne Veranstaltungstipps)

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

zum 15. Juli 2025 lud die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns zum sogenannten Investitionsgipfel nach Schwerin ein. Beteiligt waren auch, neben anderen, die kommunalen Landesverbände und darüber hinaus alle Landräte sowie die beiden Kollegen der kreisfreien Städte Schwerin und Rostock. Letztlich ging es um die Umsetzung des sogenannten Sondervermögens des Bundes, also um die 500 Milliarden Euro, von denen auch ein Teil Mecklenburg-Vorpommern zufließen wird.

Ich habe Ihnen bereits das Abschlusspapier des Gipfels sowie eine Übersicht über das Sondervermögen zugeleitet sowie im Hauptausschuss kurz über diesen Termin informiert, so dass ich jetzt die Grundsätze des Sondervermögens nur kurz umreiße und dann vor allem die Ergebnisse des Treffens kurz einordne.

Das Sondervermögen besteht im Wesentlichen aus 3 Körben:

  • 300 Milliarden Euro, die insbesondere der Bund ausgeben wird, zum Beispiel für Hafeninfrastruktur, Brücken und Straßen, für Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur, für Reha- und Pflegeeinrichtungen und so weiter.
  • 100 Milliarden Euro sind dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds zugeordnet. Hier geht es um Krisenresilienz, um Hitze- und Klimaschutz, aber zum Beispiel auch um die kommunale Wärmeplanung.
  • Weitere 100 Milliarden Euro sollen den Ländern und Kommunen zufließen. Das bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern konkret, dass in den nächsten 12 Jahren unserem Land 1,92 Milliarden Euro zustehen werden.

Daneben, das sei der Vollständigkeit halber gesagt, gibt es noch den sogenannten Korb 0, außerhalb der 500 Milliarden Euro, der für Landesverteidigung gedacht ist. Auch daraus werden Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern fließen, weil beispielsweise die Bundeswehr auch hier investieren wird.

Es ist durchaus wahrscheinlich, dass aus allen Körben, auch aus dem Korb 0, wie gesagt, dem Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel zufließen, was wiederum auf die Verteilung der Mittel im Korb 3, also dem Korb, aus dem Mecklenburg-Vorpommern 1,92 Milliarden Euro zufließen – auf die Verteilung innerhalb dieses Korbes hier im Land komme ich gleich zu sprechen – Einfluss haben wird.

Nun also zu den 1,92 Milliarden Euro hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig zu wissen ist, dass diese Mittel nicht in gleichmäßigen Jahresscheiben ausgegeben werden müssen. Sind wir also schneller in der Umsetzung von Investitionen, können diese Mittel auch schneller abgerufen werden.

Was war uns nun aus kommunaler Sicht wichtig:
Zum einen, dass wir mindestens 50 Prozent dieser Mittel für kommunale Aufgaben bekommen. Letztlich ist es eine Verteilung von 60 zu 40 Prozent zugunsten der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern geworden.

Zum zweiten war uns wichtig, dass wir diese Mittel weitestgehend pauschal zugewiesen bekommen, weil wir selbst durchaus wissen, wofür wir sie ausgeben sollten. Die Landesregierung hat abgelehnt, dass die gesamten Mittel pauschal zugewiesen werden, aber sie kann sich vorstellen, dass zumindest innerhalb der jeweiligen Aufgabenbereiche, in die investiert werden soll, Pauschalen möglich sind, zum Beispiel für den Straßenbau. Dort könnten dann Pro-Kopf-Pauschalen an die Städte, Gemeinden und Kreise überwiesen werden.

Zum dritten war uns wichtig, dass die Mittel zügig, unbürokratisch und gerecht verteilt werden und dass sie nicht in aufwendige, schwer handhabbare Förderprogramme hineinfließen.

Dies alles soll im Nachgang zu diesem Investitionsgipfel besprochen werden, das heißt, bezüglich der Verteilung wurden keine weiteren Festlegungen getroffen. Auch die Landesregierung hat nach eigenem Bekunden Interesse daran, dass sie zügig und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Wir sind ausdrücklich gebeten worden, dass wir diesbezüglich Vorschläge unterbreiten möchten und solche Vorschläge werden auch durch die kommunalen Landesverbände ausgearbeitet.

Wichtig war uns zum vierten, dass wir über das Thema Investition hinaus einen Kommunalgipfel benötigen wegen der allgemeinen Finanzausstattung, denn es droht uns, dass im Finanzausgleichsgesetz 2026 den Städten, Gemeinden und Kreisen circa 35 Prozent weniger Mittel zufließen als im Jahr 2025. Dies muss unbedingt verhindert werden, zumal gleichzeitig auch, bedingt insbesondere durch erheblich steigende Sozialausgaben, die Kreisumlagen steigen und unsere allgemeinen Kosten in fast allen Bereichen ebenfalls deutlich höher werden.

Dieser Kommunalgipfel wurde uns zugesagt. Er soll in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

Was wollte nun die Landesregierung:
Sie wollte eine Aufteilung der Mittel des Sondervermögens auf Investitionsschwerpunkte. Dabei sollte der bedeutendste Schwerpunkt das Thema Bildung sein, also Investitionen in Schulsanierung und Schulneubau oder Schulerweiterung, inklusive Sporthallen und Sportanlagen, inklusive Anlagen für das Schulschwimmen und inklusive digitaler Ausstattung der Schulen.

Der Schwerpunkt Bildung wurde seitens der Kommunen akzeptiert, aber eine strikte Aufteilung auf die Schwerpunkte ist im Laufe der Verhandlungen nicht erfolgt, sondern diese Aufteilung wurde flexibilisiert, indem festgeschrieben worden ist, dass es sich zunächst nur um Plangrößen handelt und dass diese gegenseitig deckungsfähig sind. Außerdem kann es ja auch, wie bereits ausgeführt, noch Einflüsse durch die anderen Körbe des Sondervermögens geben, so dass die 1,92 Milliarden Euro dann innerhalb des Landes wiederum neu aufgeteilt werden müssten.

Das sind im Wesentlichen die Ergebnisse des Investitionsgipfels. Alles weitere finden Sie in dem Papier, was ich Ihnen bereits zugeleitet habe.

Was heißt das nun für uns:
Wir werden jetzt sozusagen alljährlich zu prüfen haben, für welche Maßnahmen wir in Wismar diese Mittel des Sondervermögens konkret einsetzen und wir werden unseren Verband, den Städte- und Gemeindetag, darin unterstützen, gute Vorschläge zur unbürokratischen, zügigen und gerechten Mittelverteilung zu unterbreiten. Und wir werden ebenfalls mit unserem Verband das Kommunalgespräch beziehungsweise den Kommunalgipfel, was uns zugesagt wurde bezüglich der allgemeinen Finanzausstattung, mit vorbereiten. So viel, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu diesem Thema.

Nun zu einem ganz anderen Thema, was allerdings einen gewissen Zusammenhang zum Vorhergehenden haben könnte:
Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Gebäudes der Kreismusikschule am Turnplatz 5 in Wismar will ich Sie nämlich über den aktuellen Stand und die Herausforderung informieren, die sich unter anderem aus der durchgeführten Gebäudebegehung und daraus ergeben, dass der Nutzungsvertrag im Jahr 2027 auslaufen wird.

Zum Hintergrund: Die Hansestadt Wismar hat seit dem 01.08.2017 einen entgeltfreien Nutzungsvertrag über das Gebäude am Turnplatz 5 mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, auf Beschluss der Bürgerschaft, geschlossen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Kontrolle des Gebäudes wurde an dem Objekt festgestellt, dass neben der bereits bekannten Notwendigkeit einer Dachsanierung weiterer Sanierungsbedarf am Gebäude besteht, um die Funktionalität sowie die energetischen und sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, auch zukünftig gewährleisten zu können.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen muss ich Ihnen mitteilen, dass die Liegenschaft am Turnplatz 5 aufgrund des aktuellen Zustandes ab dem 01.08.2027 aus heutiger Sicht nicht mehr als Standort für die Kreismusikschule zur Verfügung stehen kann und vor einer weiteren Nutzung die nicht weiter aufschiebbare Gesamtsanierung des Gebäudes erfolgen muss. Aufgrund der Haushaltsituation wäre dies, wenn überhaupt, nur durch einen kostendeckenden Nutzungsvertrag mit dem Landkreis möglich, um die notwendigen Investitionen über die Nutzungsdauer refinanzieren zu können.

Entsprechende Bemühungen, Fördermittel für die Gesamtsanierung einzuwerben, sind bisher leider erfolglos geblieben, sodass die Kosten für eine Gesamtsanierung durch den Haushalt der Hansestadt Wismar finanziert werden müssten und sich daher bereits in der Investitionsgesamtplanung auch wiederfinden. Anhand der Ergebnisse der für das Gebäude in Auftrag gegebenen Gutachten beläuft sich die Kostenschätzung für die Gesamtsanierung auf rund 12 Millionen Euro und es muss von einem Sanierungszeitraum von circa 3 bis 4 Jahren ausgegangen werden. Während der Sanierungsmaßnahme würde keine Möglichkeit der Nutzung des Gebäudes bestehen.

Im Zuge des Investitionsgipfels mit der Landesregierung und den künftig zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten im Schulbau wird nunmehr geprüft, ob ein Rückzug in das jetzige Gebäude sinnvoll erscheint. Momentan lässt sich dazu aufgrund der geänderten finanziellen Möglichkeiten noch keine Aussage treffen. Hier muss abgewartet werden, wie seitens der Landesregierung diese Mittel Anwendung finden könnten.

Sollten der Hansestadt Wismar Anfragen in Bezug auf räumliche Kapazitäten in zum Beispiel städtischen Schulen zugehen, ist die Stadt natürlich bereit, die Nutzung der bestehenden Räumlichkeiten auf eine temporäre Mitnutzung durch die Kreismusikschule selbstverständlich gern zu prüfen. Diese Information, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt.

Nun möchte ich Sie auf zwei geplante Informationsveranstaltungen hinweisen: Zum einen haben wir mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Unternehmen Nahbus eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft zur Umsetzung der Potentialanalyse im Busverkehr in Wismar am 28. August ab 17.00 Uhr verabredet. Ich nenne Ihnen diesen Termin zunächst als Save the Date, nach endgültiger Klärung erhalten Sie auch ein entsprechendes Save the Date-Schreiben. Merken Sie sich dennoch, rein vorsorglich, bitte schon den 28. August vor.

Und der zweite Termin: Am 29. Juli 2025 findet von 17.30 bis 19.30 Uhr das nächste öffentliche Forum zur Wärmeplanung im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt. Ich lade Sie ebenfalls herzlich ein, daran teilzunehmen. Als weiteres wichtiges Zwischenergebnis werden die Potentialanalyse und die Auswahl von Teilen des Stadtgebietes, für die zukünftig eine zentrale Wärmeversorgung möglich ist, vorgestellt. Auch der erste Entwurf für ein Zielszenario soll präsentiert werden. Im Anschluss können natürlich die Ergebnisse diskutiert und Fragen beantwortet werden.

Zum Abschluss des Forums werden die nächsten Schritte für die Fertigstellung der Wärmeplanung aufgezeigt. Es wäre gut, wenn Sie auch dieser Einladung folgen würden. Noch einmal der Termin: 29.07.2025, 17.30 bis 19.30 Uhr hier im Bürgerschaftssaal.

Nun wiederum ein ganz anderes Thema. Wir hatten ja für das nächste Projekt, das wir mit Tschornomorsk, unserer ukrainischen Partnerstadt, zusammen verwirklichen wollen, zu einer Spendenaktion für Schutzräume, also mobile Bunkeranlagen, die in Tschornomorsk aufgestellt werden sollen, aufgerufen. Tschornomorsk ist bereits dabei, einen Vertrag mit dem für die Schutzräume beauftragten Unternehmen zu finalisieren. Weiterhin werden einige formelle Dinge auch zwischen der Hansestadt Wismar und unserer Partnerstadt besprochen, um dieses Projekt auch ordnungsgemäß förderrechtlich abzuwickeln.

Wie Sie wissen, wird das Projekt aus dem Bundesförderprogramm "Engagement global" gefördert. Bezüglich der Spendenaktion gibt es durchaus erfreuliche Nachrichten, denn wir haben einen Stand von 2.270 Euro mittlerweile zusammenbekommen. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Spenderinnen und Spendern, auch aus Ihren Reihen, die unserem Aufruf gefolgt sind, sehr, sehr herzlich bedanken. Im Vordergrund steht selbstverständlich, dass mit diesen Anlagen der Bevölkerung in unserer Partnerstadt in Tschornomorsk zusätzlicher Schutz in diesem mörderischen Krieg geboten werden kann.

Bevor ich nunmehr zu den Veranstaltungen der nächsten Wochen komme, sei darauf hingewiesen, wie Sie sicher schon festgestellt haben, dass das wieder restaurierte Gemälde von Anton Johann Friedrich Haupt, hier hinter mir, das in jüngster Zeit ja durchaus für Schlagzeilen sorgte, wieder im Bürgerschaftssaal hängt und nunmehr zum Anlass genommen werden soll, eine kleine Veranstaltung für die Öffentlichkeit zu organisieren.

Und zwar am 9. September 2025 um 18.00 Uhr werden wir anlässlich des 225. Geburtstages von Anton Johann Friedrich Haupt, der von 1800 bis 1835 lebte, an einen der jüngsten Bürgermeister unserer Stadt erinnern und an die zahlreichen Reformen, die er umgesetzt hat. Im Alter von 23 Jahren wurde er 1823 zum Ratsmitglied gewählt und trat bereits 3 Jahre später die Nachfolge des verstorbenen Bürgermeisters von Breitenstern an.

In seiner Amtszeit vollzog Haupt umfangreiche Reformen, er initiierte die Einrichtung einer städtischen Ersparnisanstalt, also der heutigen Sparkasse, eines Krankenhauses und des Friedhofs auf dem sogenannten Galgenberg vor den Toren der Stadt, der auch heute noch unser Friedhof ist. Nachdem er am 22. November 1835 sehr plötzlich an einem Schlaganfall verstarb, wurde er an der Stelle des ehemaligen Galgens auf dem von ihm wenige Jahre zuvor begründeten Friedhof beigesetzt.

In Kurzvorträgen stellen Mitarbeitende der Hansestadt Wismar das Leben und Wirken Anton Johann Friedrich Haupts sowie sein Porträt im Bürgerschaftssaal vor. Auch die Restauratorin wird da sein und über die restauratorischen Maßnahmen am Gemälde berichten. Der Eintritt ist frei. Auch Sie, meine Damen und Herren, sind herzlich dazu eingeladen.

Vielen Dank!