Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Die Stadtvertretung der Hansestadt Wismar trägt aufgrund der hanseatischen Tradition den Namen „Bürgerschaft“.
Sie ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt.
Die gesetzlich festgelegte Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft beträgt 37. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der Hansestadt. Grundlage hierfür ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sind drei Mandate unbesetzt. Daher besteht die Bürgerschaft derzeit aus 34 Mitgliedern.
Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und endet im Jahr 2029.
Bürgerschaftsmitglieder
Die in die Bürgerschaft gewählten Bürgerinnen und Bürger werden als "Bürgerschaftsmitglieder" bezeichnet.
Sie wurden bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 für fünf Jahre gewählt und kommen aus allen Stadtteilen Wismars, sind in verschiedenen Parteien und diskutieren unterschiedliche Meinungen und Ideen.
Am letzten Donnerstag im Monat findet die Bürgerschaftssitzung statt, an der die Bürgerschaftsmitglieder teilnehmen.
Sie treffen sich im Bürgerschaftssaal des Rathauses und besprechen Ideen und beschließen über Anträge und Vorlagen aus der Verwaltung und der Politik.
Die Themen betreffen alle Wismarer. Es geht zum Beispiel darum, wie in Zukunft die Energie- und Wärmeversorgung sichergestellt, wie gestalten wir unsere Innenstadt in der Zukunft, wo in Wismar mehr Schulen oder Spielplätze gebraucht werden, wie Wismar das Klima schützen soll.