Stadtkirchenstiftung
Mit Bescheid vom 10. September 2008 des Bundesamtes für Zentrale Dienste und Vermögenszuordnung wurden verschiedene Grundstücke im Bereich der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Dorf Mecklenburg zugeordnet – darunter die Grundstücke der Georgenkirche, der Marienkirche und der Nikolaikirche.
Auf dieser Grundlage beschloss die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. April 2010, eine treuhänderische „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ zu errichten. Gleichzeitig wurden die ehemals den „Geistlichen Hebungen“ zugeordneten Grundstücke in das Stiftungsvermögen eingebracht.
Zweck der Stiftung ist der Erhalt der historischen Stadtkirchen zur Förderung von
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Kultur,
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Denkmalschutz und
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evangelisch-lutherischer Religion.
Aufbau und Organisation
Das Stiftungskuratorium besteht aus elf Mitgliedern, die jeweils für fünf Jahre von der Bürgerschaft bestätigt werden.
Mit der Umstellung des städtischen Haushalts von der Kameralistik auf die Doppik wurde auch finanziell ein Sondervermögen gebildet. Dieses bildet das Vermögen der nicht rechtsfähigen Stiftung gesondert nach.
Ein zentrales Ziel der Stadtkirchenstiftung ist der Aufbau eines Grundstockvermögens, um die Bauunterhaltung der Kirchen mittelfristig aus den Erträgen zu sichern.
Wie schon beim Wiederaufbau und der bisherigen Erhaltung dieser bedeutenden Bauwerke ist auch künftig das Engagement vieler Spenderinnen und Spender notwendig, um diese kulturhistorischen Denkmäler zu bewahren.
Die Vermögens- und Finanzrechnung der Stadtkirchenstiftung wird jährlich gemeinsam mit dem städtischen Haushalt veröffentlicht.
Zustiftungen und Spenden
Zustiftungen in beliebiger Höhe sind herzlich willkommen und können auf folgendes Konto eingezahlt werden:
Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
IBAN: DE14 1405 1000 1006 0130 20
BIC: NOLADE21WIS
Verwendungszweck: 00155660-911-28200 – Zustif
Spenden sind steuerbegünstigt.
Für Beträge bis 200 Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für höhere Beträge stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus, sofern bei der Überweisung Name und Anschrift angegeben werden.