Mobil durch die Stadt - mit gegenseitiger Rücksichtnahme

Immer mehr Wismarerinnen und Wismarer sowie Gäste unserer Stadt sind mit dem Fahrrad, Elektrofahrrad oder Elektro-Tretroller unterwegs.
Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Parkplatzsuche, staufrei ans Ziel, flexible Routenwahl und offen für spontane Abstecher – zum Beispiel ins Eiscafé oder an den Hafen.

Damit der öffentliche Verkehrsraum, der uns allen gehört, bestmöglich genutzt werden kann, gelten in Wismar einige besondere Regelungen:
So ist zum Beispiel das Radfahren in der Fußgängerzone im Schritttempo erlaubt und Einbahnstraßen dürfen teilweise auch in Gegenrichtung befahren werden.
Das verkürzt Wege und funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.


In der folgenden Übersicht finden Sie die aktuellen Verkehrsregelungen:

Kleine Flitzer auf Wismars Straßen – so sind Sie sicher mit Elektro-Tretrollern unterwegs

Sie sind flink, wendig und eine praktische Möglichkeit, sich in Wismar fortzubewegen.
Seit der Zulassung von Elektro-Tretrollern auf Deutschlands Straßen im Juni 2019 gelten jedoch klare Regeln für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Elektro-Tretroller müssen versichert sein – das ist Pflicht.

  • Fahren Sie immer einzeln hintereinander.

  • Hängen Sie sich nicht an fahrende Fahrzeuge.

  • Fahren Sie nicht freihändig.

  • Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen gilt das Rechtsfahrgebot.

  • Wenn Ihr Roller keine Blinker hat, zeigen Sie Richtungsänderungen mit der Hand an.

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrende und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an.

  • Lassen Sie Radfahrende überholen, wenn sie schneller sind.

  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben zu Fuß Gehende Vorrang – fahren Sie hier besonders langsam.

  • Wo Fahrzeuge aller Art verboten sind, müssen Elektro-Tretroller geschoben werden – außer ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt das Fahren.

  • Auch in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen dürfen Sie nur fahren, wenn ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ das erlaubt – sonst bitte schieben.

  • Für das Abstellen von Elektro-Tretrollern gelten dieselben Parkregeln wie für Fahrräder.



In Gegenrichtung durch die Einbahnstraße – was Radfahrende und Autofahrende wissen sollten

In Wismar dürfen Radfahrende auf einigen Straßen auch entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Diese Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr verkürzt Wege und spart Zeit.
Hinweisschilder zeigen, wo das erlaubt ist. Auf der Fahrbahn markieren Schutzstreifen den Bereich für Radfahrende.

Damit das Miteinander gut funktioniert, beachten Sie bitte:

  • Schutzstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden, außer es ist aus Verkehrssicherheitsgründen kurzzeitig nötig – und nur, wenn dabei keine Gefahr für Radfahrende besteht.

  • Das Parken auf Schutzstreifen ist verboten.

  • Für Radfahrende, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, gilt an Kreuzungen die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle sicher ans Ziel kommen.


Besondere Vorschriften für Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes

Mit elektrisch unterstützten Fahrrädern kommen viele Schülerinnen und Schüler sowie Berufspendelnde in Wismar schnell und bequem ans Ziel.
Gerade bei den kurzen Wegen in unserer Hansestadt sind Elektrofahrräder eine gute Alternative zum Auto.
Doch E-Bike ist nicht gleich Pedelec – es gibt wichtige Unterschiede bei den Regeln im Straßenverkehr.


Pedelec

(elektrische Unterstützung bis 25 km/h)

  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

  • Radwege dürfen benutzt werden.

S-Pedelec

(stärkere elektrische Unterstützung bis 45 km/h)

  • Helmpflicht

  • Fahrbahnbenutzung vorgeschrieben

  • Versicherungspflicht

E-Bike

(elektrischer Antrieb bis 25 km/h ohne Pedalunterstützung)

  • Helm empfohlen

  • Innerorts: Fahrbahn benutzen

  • Außerorts: Radweg benutzen

  • Versicherungspflicht