Kommunale Kulturförderung beantragen
Kulturförderung der Hansestadt Wismar beantragen
Förderrichtlinie Wismar
Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Bei Erstantragsstellung: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
Formulare
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Kosten- und Finanzierungsplan: Datei in neuem Fenster öffnen
Kultur - Formular
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Mittelabruf (beschreibbar): Datei in neuem Fenster öffnen
Kultur - Formular
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Verwendungsnachweis (beschreibbar): Datei in neuem Fenster öffnen
Kultur - Formular
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Formular Projektbeschreibung: Datei in neuem Fenster öffnen
Kultur - Formular
Verfahrensablauf
- Die Antragstellung erfolgt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Bildung und Sport, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar.
- Bis zu einer Förderung von 1.000,00 € erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides direkt durch das Amt für Bildung und Sport Förderangelegenheiten.
- Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 € entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales über die Förderung des Projektes. Im Anschluss wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt.
- Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dann das Fördergeld mittels einem Formular abzurufen.
- Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis beim Amt für Bildung und Sport eingereicht werden.