Kommunale Kulturförderung beantragen

Kulturförderung der Hansestadt Wismar beantragen

Förderrichtlinie Wismar

Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen


  • Förderantrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Bei Erstantragsstellung: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug

Formulare

Verfahrensablauf

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Bildung und Sport, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar.
  • Bis zu einer Förderung von 1.000,00 € erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides direkt durch das Amt für Bildung und Sport Förderangelegenheiten.
  • Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 € entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales über die Förderung des Projektes. Im Anschluss wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt.
  • Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dann das Fördergeld mittels einem Formular abzurufen.
  • Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis beim Amt für Bildung und Sport eingereicht werden.