Eheschließung anmelden

Eheschließung

Sie möchten heiraten?

Damit sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort.
Vor dem Eheglück gibt es allerdings einige gesetzliche Formalitäten.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Ihnen helfen, diese Schritte einfach und stressfrei zu meistern.

Trauorte des Standesamtes Wismar

Die Terminreservierung

Für die Terminreservierung setzen Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten mit uns in Verbindung.

Den Traukalender für das Folgejahr geben wir in der Regel ab dem 1. Oktober des Vorjahres frei (das heißt: ab Oktober 2025 werden die Trautermine für das Jahr 2026 angeboten).

Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie kurz zusammengefasst:

Trausaal des Rathauses Wismar:

Die Trauungen werden vorzugsweise an Freitagen, ab April auch samstags durchgeführt. Nach Absprache sind vereinzelt auch Termine unter der Woche möglich.

Poeler Kogge:

Die Eheschließungen finden im Zeitraum von April bis September zweimal im Monat statt. In der Regel handelt es sich dabei um den zweiten Freitag und den letzten Samstag im Monat.
Die Eheschließungstermine werden durch das Standesamt Wismar in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Poeler Kogge e. V.  abgestimmt und vergeben.

SCHABBELL Wismar:

Die Eheschließungen finden im Zeitraum von Mai bis September einmal im Monat, abwechselnd an einem Freitag oder Samstag statt.
Die Eheschließungstermine werden durch das Standesamt Wismar in Zusammenarbeit mit dem Stadtgeschichtlichen Museum SCHABBELL abgestimmt und vergeben.

Inselmuseum Insel Poel:

Die Eheschließungen finden im Zeitraum von April bis September einmal im Monat mittwochs um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr statt.



Die Anmeldung der Eheschließung

Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten möchten – kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Sie müssen sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist eine oder einer der Verlobten verhindert, kann diese Person das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch die oder den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung geschehen.

Für die Anmeldung der Eheschließung sind folgende Unterlagen vonnöten:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

  • Wenn Sie in Wismar geboren wurden: Geburtsurkunde

  • Wenn Sie außerhalb Wismars geboren wurden: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, aktuell bei Ihrem Geburtsstandesamt zu beantragen (dies ist keine Geburtsurkunde)

  • Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Angabe des Familienstandes (nur, wenn Sie auf der Insel Poel oder außerhalb Wismars wohnhaft sind)

  • Bei Vorehen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde)

  • Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder und Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Sobald Ihnen alle Unterlagen im Original vorliegen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung.

Da die Anmeldung sechs Monate gültig ist, sollte dieser Termin frühestens sechs Monate vor Ihrem reservierten Eheschließungstermin stattfinden. Wenn es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommt, gibt es häufig auch kurzfristig freie Eheschließungstermine, die wir während der Anmeldung besprechen können.

Besitzt eine oder einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren worden oder wurde im Ausland geschieden, ist eine individuelle Beratung zu den notwendigen Unterlagen erforderlich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns per E-Mail auf und füllen Sie vorab folgendes Formular aus.


Das Vorgespräch zur Planung Ihrer Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Ehe in Wismar zu schließen.

Damit an Ihrem großen Tag alles reibungslos verläuft, möchten wir etwa vier bis sechs Wochen vor Ihrer Eheschließung ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit Ihnen führen, um die Einzelheiten Ihrer Trauung zu besprechen.

In diesem Gespräch werden unter anderem der Ablauf der Trauung, die musikalische Gestaltung, die Anzahl der Gäste und gegebenenfalls die Trauzeugen besprochen. Außerdem geht es um den Inhalt der Trauansprache, Einzelheiten zum Ringwechsel sowie mögliche Film- und Fotoaufnahmen.

Einige Entscheidungen sollten Sie in Ruhe treffen. Daher finden Sie im Anschluss eine Anleitung, wie Sie Ihre Eheschließung musikalisch mit eigener Musik gestalten können.
Alternativ halten wir im Standesamt eine kleine Auswahl an Musiktiteln für Sie bereit.

Gebühren Eheschließung

Eine standesamtliche Trauung ist mit Gebühren verbunden – aber sie ist sicher gut investiert!
Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, wo Sie heiraten und welche Unterlagen erforderlich sind.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, sprechen Sie uns bitte an – wir helfen Ihnen gern weiter.

Die Gebühren im Einzelnen:

Leistung: Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), bei zwei deutschen Staatsangehörigen
Gebühr:  80,00 €

Leistung: Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), wenn ein oder beide Ehegatten ausländischer Staatsangehörigkeit sind
Gebühr:  90,00 - 260,00 €

Leistung: Eheschließung vor ermächtigtem Standesamt (Sie haben die Eheschließung in einem anderen Standesamt angemeldet, möchten aber in Wismar heiraten)
Gebühr:  40,00 €

Leistung: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit (an Samstagen)
Gebühr:  120,00 €

Leistung: Eheschließung auf der Poeler Kogge*1
Gebühr:  68,54 €

Leistung: Eheschließung im SCHABBELL*1
Gebühr:  68,54 €

Leistung: Eheschließung im Inselmuseum Insel Poel*1
Gebühr: 76,64 €

Leistung: Eheurkunde erstes Exemplar
Gebühr:  15,00 €

Leistung: Eheurkunde weiteres Exemplar
Gebühr:  7,50 €

Leistung: Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung, z. B. Anschlusserklärung des gemeinsamen Kindes
Gebühr:  35,00 €

Leistung: neue Geburtsurkunde für gemeinsame Kinder infolge von Namensänderung durch Eheschließung der Eltern
Gebühr:   15,00 €

*1 an den Außentrauorten fallen weitere Gebühren an, die Sie bitte im Zuge des Vertragsabschlusses zur Anmietung der jeweiligen Räumlichkeiten bei Ihrem Vertragspartner erfragen.


Volltext

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Behördliche bzw. öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):

  • Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.

Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.

Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)

  • Antragsvordruck
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
  • Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
  • Einkommensnachweise

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Gebühr zur Ausstellung einer Geburtsurkunde derzeit 15,00 EUR.

Frist

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Formulare