Hundesteuer Abmeldung
Allgemeine Informationen
Verlegen Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, so melden Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab. Die Hundesteuermarke muss abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar
Onlinedienst
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Verfahrensablauf
Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich vorgenommen werden.
Hundesteuer, Abmeldung: Datei in neuem Fenster öffnen
Finanzverwaltung - Formular
Formulare
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Hundesteuer, Anmeldung: Datei in neuem Fenster öffnen
Finanzverwaltung - Formular
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SEPA-Lastschriftmandat: Datei in neuem Fenster öffnen
Finanzverwaltung - Formular
Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden