Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
Onlinedienst
Über die Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie sich ab sofort digital identifizieren und Ihren Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss vollständig elektronisch einreichen.
Hier gelangen Sie zur Leistung: Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Wichtige Hinweise für die Übermittlung von Dokumenten
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen, nicht im Original ein. Eine Rücksendung von Original-Dokumenten ist grundsätzlich nicht möglich, da die Unterlagen, nachdem sie eingescannt wurden, vernichtet werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Kopien:
- per Post
- per E-Mail
- oder per Fax
einzureichen beziehungsweise diese beim Counter oder im Briefkasten des BürgerServiceCenters zu hinterlegen.
Sofern Sie Unterlagen per E-Mail an uns senden, verwenden Sie bitte ausschließlich PDF-Dateien. Aus Sicherheitsgründen können andere Dateiformate nicht verarbeitet werden.
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert.