Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
Onlinedienst
Über die Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie sich ab sofort digital identifizieren und Ihren Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss vollständig elektronisch einreichen.
Hier gelangen Sie zur Leistung: Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Wichtige Hinweise für die Übermittlung von Dokumenten
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen, nicht im Original ein. Eine Rücksendung von Original-Dokumenten ist grundsätzlich nicht möglich, da die Unterlagen, nachdem sie eingescannt wurden, vernichtet werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Kopien:
- per Post
- per E-Mail
- oder per Fax
einzureichen beziehungsweise diese beim Counter oder im Briefkasten des BürgerServiceCenters zu hinterlegen.
Sofern Sie Unterlagen per E-Mail an uns senden, verwenden Sie bitte ausschließlich PDF-Dateien. Aus Sicherheitsgründen können andere Dateiformate nicht verarbeitet werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link.
Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.
Frist
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.