Wohnberechtigungsschein beantragen
Volltext
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- § 9 (Einkommensgrenzen) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tarifstelle 1.1 der Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWKostVO M-V)
- Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWZustVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Wichtige Hinweise für die Übermittlung von Dokumenten
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen, nicht im Original ein. Eine Rücksendung von Original-Dokumenten ist grundsätzlich nicht möglich, da die Unterlagen, nachdem sie eingescannt wurden, vernichtet werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Kopien:
- per Post
- per E-Mail
- oder per Fax
einzureichen beziehungsweise diese beim Counter oder im Briefkasten des BürgerServiceCenters zu hinterlegen.
Sofern Sie Unterlagen per E-Mail an uns senden, verwenden Sie bitte ausschließlich PDF-Dateien. Aus Sicherheitsgründen können andere Dateiformate nicht verarbeitet werden.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 6,00 EUR, höchstens 12,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.