Veranstaltung im Hafengebiet: Erlaubnis beantragen

Teaser

Für Veranstaltungen im oder am Wasser beziehungsweise im oder am Hafen benötigen Sie eine vorherige Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde.

Volltext

Wenn Sie eine Veranstaltung im oder am Wasser beziehungsweise im oder am Hafengebiet planen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde. Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung den Schiffsverkehr oder die Sicherheit beziehungsweise Ordnung auf dem Wasser oder im Hafengebiet beeinflussen könnte. Dazu zählen beispielsweise Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke sowie andere Veranstaltungen oder Festivitäten, die auf dem Wasser oder im Hafengebiet stattfinden oder dort Auswirkungen haben.

Mit der Erlaubnis stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und alle Beteiligten gut geschützt sind. Die zuständige Hafenbehörde prüft dabei u.a. den Ablauf, die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf den Schiffsverkehr auf dem Wasser.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Veranstaltung mit Art und Weise, Umfang, Ablauf, Zeitraum und Ziel der Veranstaltung
  • Angaben zum Veranstaltungsort beispielsweise genaue Lage im/am Wasser, Ufer oder im Hafengebiet mit Einreichung u.a. Lageplan, Skizzen etc.
  • Zeitangaben mit Datum, Anfang und Ende der Veranstaltung
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Personen, die die Veranstaltung organisiert und überwacht u.a. Adresse, Telefon, E-Mail etc.
  • Sicherheits- und Ordnungskonzept (u.a. Sicherheitspersonal, Notfallpläne, Sicherheitsmaßnahmen, Aufsichts- und Ordnungspersonal)
  • Angaben zu Fahrzeugen, Booten, Schwimmkörper, Feuerwerk, Bühnen und andere Einrichtungen
  • Nachweise von Beteiligten oder gegebenenfalls Zustimmung von Eigentümern, Nachbarn, Anliegern, Vereinen oder beteiligte Organisationen

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich bei der zuständigen Hafenbehörde, welche Anforderungen und Voraussetzungen für Ihre geplante Veranstaltung gelten.
  • Sie stellen sämtliche Unterlagen zusammen, beispielsweise Informationen zum Ablauf, Zeitraum, Ort und dementsprechende Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen.
  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag nebst Unterlagen rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Hafenbehörde ein.
  • Die Hafenbehörde prüft, ob die Veranstaltung sicher und gefahrlos durchgeführt werden kann und ob der Schiffsverkehr oder die Umgebung betroffen sind. Bei Bedarf nimmt die Hafenbehörde Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Informationen einzuholen und gegebenenfalls das weitere Vorgehen beziehungsweise weitere Details abzustimmen.
  • Sie erhalten die Entscheidung sowie mögliche Auflagen und Nebenbestimmungen, die für die Durchführung der Veranstaltung einzuhalten sind. Sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben und sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen erfüllt sind, kann die Veranstaltung stattfinden.