Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen

Allgemeine Informationen

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen sind beispielsweise:

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle

Formulare

Fristen

Der Antrag ist 4 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

Kosten

Gebühren werden nach Maßgabe des Gebührentarifsanlage 2 - B - zur Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar berechnet.

Rechtsgrundlagen