Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen
Allgemeine Informationen
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
Formulare
Fristen
Der Antrag ist 4 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
Kosten
Gebühren werden nach Maßgabe des Gebührentarifsanlage 2 - B - zur Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar berechnet.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung: Datei in neuem Fenster öffnen
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