Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen

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Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.


  • 6 Jahr(e)
    • Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • 10 Jahr(e)
    • Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Erforderlicher Unterlagen

  • Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.

Hinweise zur Lichtbildaufnahme

  • Im BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar können Sie ein digitales, biometrisches Lichtbild für Ihren Personalausweis aufnehmen lassen. 
  • Das Fotografieren von Babys und Kleinkindern ist in der Personalausweisbehörde nicht möglich.

Kosten

  • Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 52,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

    Gebühr: 101,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

  • 1 Jahr(e)
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.