Namensänderung der Hochschule mitteilen (Studentenausweis)
Volltext
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Studentenausweis
- Personalausweis
- Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Kosten
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Fachliche Freigabe
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011