Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
Volltext
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Kosten
- Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 5,10 EUR (Vorkasse: nein)
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.