Fahrerkarte beantragen

Volltext

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

  • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Biometrisches Lichtbild

Kosten

  • für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerkarte

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 22,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens einen Monat vor Ablauf, jedoch spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.