Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

Onlinedienst

Erforderliche Unterlagen

  • mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis 
    • vorläufiger Personalausweis 
    • Ersatz-Personalausweis 
    • anerkannter und gültiger Pass 
    • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
  • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
  • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
  • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Verfahrensablauf

Die Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde: 

  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
  • Anschließend wird die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Sie legen diese amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte der zuständigen Meldebehörde vor.
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip Ihrer eID-Karte.
     

Frist

Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

Zuständige Stelle

Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung oder Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.