Zur konstituierenden Sitzung trat das Kuratorium am 11.01.2010 im Rathaus zusammen. Die Sitzungen des Kuratoriums, die regelmäßig zweimal jährlich stattfinden, sind gemäß Geschäftsordnung nicht öffentlich.
Der Beschlussfassung durch das Stiftungskuratorium unterliegen insbesondere die Empfehlung von Grundsätzen zur Erfüllung des Stiftungszwecks, die Genehmigung des Geschäftsplans, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Zustimmung zur Veräußerung von Stiftungsvermögen.
Jedes Mitglied des Stiftungskuratoriums ist berechtigt und auch verpflichtet, eine pflichtgemäße Geschäftsführung des Trägers und den Ersatz eines etwaigen Schadens zu verlangen. Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzen, sind zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Mitglieder des Stiftungskuratoriums, dem regelmäßig der jeweilige Bürgermeister als Vorsitzender vorsteht, sind gegenwärtig
Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
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Zustiftungen
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Spenden für St. Georgen
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Spenden für St. Marien
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Spenden für St. Nikolai
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Spenden sind steuerbegünstigt. Für Beträge bis 200 Euro genügt regelmäßig als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für darüber hinausgehende Beträge werden unaufgefordert Spendenbescheinigungen ausgestellt, wenn mit der Überweisung auch der Name und die Anschrift der Spender mitgeteilt wurden.