Verlegen Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, so melden Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab. Die Hundesteuermarke muss abgegeben werden.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar
Hundesteuersatzung i.d.F. 1. Änderung (Lesefassung) (PDF, 61 kB)
Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich vorgenommen werden.
Hundesteuer, Abmeldung (PDF, 41 kB, Finanzverwaltung - Formular)
Hundesteuer, Anmeldung (PDF, 27 kB, Finanzverwaltung - Formular)
SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 19 kB, Finanzverwaltung - Formular)
Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Hundesteuer, Abmeldung (PDF, 41 kB, Finanzverwaltung - Formular)
SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 19 kB, Finanzverwaltung - Formular)