Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar
Hundesteuersatzung i.d.F. 1. Änderung (Lesefassung) (PDF, 61 kB)
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Hundesteuersatzung i.d.F. 1. Änderung (Lesefassung) (PDF, 61 kB)
Hundesteuersatzung, 1. Änderung (PDF, 29 kB, Veröffentlicht am: 01.12.2015 In Kraft ab: 01.01.2016)
Hundesteuersatzung (PDF, 61 kB, Veröffentlichungsdatum: 22.10.2011 Inkrafttreten: 01.01.2012)
Aufhebung der städtischen Hundeverordnung (PDF, 43 kB)