Die treuhänderische Stiftung "Geistliche Hebungen"

Die Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen prägen seit Jahrhunderten das Stadtbild der Hansestadt Wismar.

Sie sind eng verbunden mit einer treuhänderischen Stiftung – den sogenannten „Geistlichen Hebungen“. Diese wurde Mitte des 19. Jahrhunderts vom mecklenburgischen Großherzog gegründet. Ziel war es, mit dem Stiftungsvermögen insbesondere den baulichen Erhalt der drei Stadtkirchen zu sichern.

Zwischen 1832 und 1951 erfolgte die Verwaltung der „Geistlichen Hebungen“ – wie im Regulativ vorgesehen – durch die beiden Patrone: den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

Seit 1945 wurden die „Geistlichen Hebungen“ als Dienststelle der Stadt geführt und später dem Dezernat Finanzen zugeordnet.

Etwa ab 1951 verhandelte der Rat der Stadt Wismar – gemeinsam mit dem Rat des Bezirkes Rostock – mit der Evangelischen Landeskirche über eine Auflösung der „Geistlichen Hebungen“ und die Aufteilung des Grundvermögens.

Ein entsprechender Vertrag wurde 1961 geschlossen und teilweise umgesetzt. So wurden etwa die Heiligen-Geist-Kirche und mehrere Pastorenhäuser saniert und in das Eigentum der Kirche übertragen.
Der Vertrag verstieß jedoch gegen geltendes Stiftungsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch und war daher rechtlich unwirksam.

In den 1980er-Jahren stimmte die Evangelisch-Lutherische Kirche einer Rechtsänderung zu, wonach St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen als „Eigentum des Volkes“ mit dem Rat der Stadt als Rechtsträger galten.
Trotz dieser Änderung verschlechterte sich der bauliche Zustand der Kirchen während der gesamten DDR-Zeit erheblich.

Nach 1990 machte der Einigungsvertrag eine neue Vermögenszuordnung durch den Bund erforderlich.
Die Stadt Wismar blieb weiterhin verfügungsberechtigt über St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen und investierte seither rund 43 Millionen Euro in Sanierung und Wiederaufbau.

Mit Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom September 2008 wurden die drei Kirchen offiziell dem Eigentum der Stadt Wismar zugeordnet.

Damit wurde der historische Zustand der Eigentumsverhältnisse wiederhergestellt.
Nun besteht die Möglichkeit, die „Geistlichen Hebungen“ als treuhänderische Stiftung erneut zu beleben, um diese herausragenden Baudenkmale für die Zukunft zu sichern und weiterhin nutzbar zu machen.
Grundlage dafür ist ein Beschluss der Wismarer Bürgerschaft vom 24. April 2008.