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24.10.2019

Mitteilungen an die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung vom 24.10.2019

Die Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer an die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 24.10.2019 (ohne Veranstaltungshinweise).

Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

über Folgendes möchte ich Sie informieren.
1. Am 1. Oktober fand in der Staatskanzlei ein für uns außerordentlich wichtiger Termin statt. Vor dem Hintergrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes und unserer deutlichen Kritik daran, dass einige Grundzentren und auch das Mittelzentrum Wismar durch die neue Finanzverteilung aus unserer Sicht benachteiligt werden, hatte die Landesregierung angeboten, dass es Einzelgespräche geben könne. Gegenstand dieser Gespräche, und insofern auch dieses Gespräch am 01. Oktober, sind insbesondere anstehende Investitionen gewesen. An dem Gespräch, das vom Chef der Staatskanzlei geleitet wurde, nahmen das Wirtschaftsministerium, Energieministerium, Innenministerium und Finanzministerium, jeweils vertreten von den Staatssekretären, sowie einzelne Abteilungsleiter, teil.

Herr Berkhahn, Frau Bansemer und ich haben zu den wesentlichen Investitionsmaßnahmen in Wismar vorgetragen. Unter anderem ging es um die Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße, die auch heute Gegenstand in der Tagesordnung ist, und wo wir bereits vorab eine deutlich höhere Förderung durch das Wirtschaftsministerium zugesagt bekommen haben. Ebenfalls haben wir zur neuen Werfttangente und der damit verbundenen Optimierung der Knotenpunkte, quasi drum herum, vorgetragen. Immerhin geht es hier um ein Volumen - Sie kennen das aus der Prioritätenliste - von gut 17 Millionen Euro. Auch hier erhielten wir die Zusage, dass dieses Vorhaben, einschließlich der Knotenpunkte, gefördert wird.

Ebenfalls haben wir vorgetragen zum Großgewerbestandort Wismar/Kritzow. Mit dem Bau wird im nächsten Jahr begonnen werden.
Wir haben als weitere Maßnahmen den Gleisbau Haffeld Süd und die Sanierung der Turnhalle Friedenshof 1 vorgestellt. Hier bzgl. der Sporthalle beispielsweise hat das Innenministerium uns eine wesentliche Förderung zugesagt. Abschließend wurde unsererseits noch eingegangen auf die Vertiefung der inneren Hafengewässer sowie auf den Neubau für die Berufsfeuerwehr.

Insgesamt war dies ein ausgesprochen positives und ertragreiches Gespräch, denn für nahezu alle Maßnahmen wurden uns entsprechende Förderungen zugesagt. Über dies konnten wir deutlich machen, welche notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, gerade auch angesichts einer positiven Stadtentwicklung, anstehen.

Auf Arbeitsebene werden die jeweiligen Vorhaben jetzt weiter bearbeitet, durch Förderanträge, soweit noch nicht geschehen, untersetzt, so dass wir das Gespräch auch in handfeste Zuwendungsbescheide umsetzen können.
Soweit zu diesem Gespräch in der Staatskanzlei am 1. Oktober.

2. Ich hatte Sie schon einmal informiert, dass wir im Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) im Rahmen des sogenannten Teilhabe-Chancengesetzes langzeitarbeitslose Menschen eingestellt haben, die auch bis heute dort weiter arbeiten. Nunmehr ist es in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gelungen, zehn weitere Stellen einzurichten, die nach den gleichen Prinzipien gefördert werden. Fördervoraussetzung ist, dass die Betroffenen mindestens sieben Jahre arbeitslos waren. Die Personalkosten werden in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent erstattet und schmelzen dann im dritten, vierten und fünften Jahr jeweils um zehn Prozent ab, so dass im fünften Jahr immerhin noch eine Förderung in Höhe von 70 Prozent erfolgt.
Die Bezahlung erfolgt nach Tarif. Frühere Regeln z.B. zur Zusätzlichkeit gelten nicht.

Angesichts der positiven Erfahrung im EVB erhoffen wir uns Ähnliches in den Bereichen, in denen die Mitarbeiter eingesetzt werden sollen. Das werden beispielsweise Hausmeisterhelfer im Bereich Museum und Theater bzw. Veranstaltungszentrale sein. Eine weitere Hilfskraft in Veranstaltungszentrale ist vorgesehen. Es sollen drei Gärtnergehilfinnen bzw. Gehilfen auf dem Friedhof arbeiten. Zusätzlich eine Helferin oder ein Helfer in der Verwaltung des Friedhofs. Eine Bibliotheksgehilfin oder ein Bibliotheksgehilfe in der Stadtbibliothek wird eingesetzt und zwei Mitarbeiter im Bereich Sportanlagen.

Prinzip ist natürlich, dass - sofern sich außerhalb der Stadtverwaltung eine unbefristete Jobperspektive bietet - dann die Arbeitsverhältnisse beendet werden. Die Mitarbeiter haben überdies die Möglichkeit sich auch auf interne Stellenausschreibungen zu bewerben. Wir werden im November dann eine Probebeschäftigung beginnen, und ab 1. Dezember wird der 5-Jahres-Vertrag ausgestellt.

Die Kommunen hatten lange, meine Damen und Herren, diese Veränderung des SGB II gefordert. Sie ist nunmehr umgesetzt, und die Erfahrungen zeigen, dass es eben falsch ist, Menschen, die über eine längere Zeit arbeitslos waren, für nicht mehr arbeitsmarktfähig zu halten. Wir hoffen, dass wir damit eben unseren Beitrag zur Überwindung der Arbeitslosigkeit leisten, die Betroffenen eine langfristige Beschäftigung erhalten, und wir erhoffen uns darüber hinaus natürlich auch Unterstützung in den jeweiligen Einrichtungen.
Soviel zum sogenannten Teilhabechancengesetz.

3. Sehr geehrte Damen und Herren, hinweisen möchte ich Sie auf zwei Diskussionen bzw. Sachverhalte, die nicht von uns in der Hansestadt Wismar entschieden werden, aber sehr wohl uns als Stadt betreffen. Es geht einmal um die Diskussion um das Gerhard-Hauptmann-Gymnasium, und hier um die Frage, inwieweit es sinnvoller ist, entweder das bestehende Gebäude zu sanieren und zu erweitern oder einen Neubau an einem anderen Standort, vorzugsweise auf der Fläche hinter der Sporthalle Bürgermeister-Haupt-Straße an der Erich-Weinert-Promenade, zu errichten. Die Entscheidung wird der Kreistag treffen.

Wichtig ist für uns aus städtischer Sicht insbesondere, dass eine ausreichende Kapazität vorgehalten wird. Zurzeit habe ich die Befürchtung, dass mit zu geringen Kapazitäten, also einer zu geringen Zahl an Schulplätzen geplant wird. Ich informiere Sie hier heute darüber, weil ich denke, dass Sie sich durchaus auch über verschiedene Wege in diese Diskussion einbringen können.

Am 02.10.2019 besuchte ich anlässlich des "Tages der offenen Tür" die Claus-Jesup-Schule. Im Gespräch mit der Schulleiterin erfuhr ich, dass derzeit dort 178 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Gerade in den höheren Klassen kommen immer wieder größere Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die also quasi von den Regionalschulen wechseln, in die Claus-Jesup-Schule, so dass ich mittleiweile bezweifle, ob es richtig ist, diese Allgemeinen Förderschulen gänzlich aufzugeben, wie es die Inklusionsstrategie des Landes vorsieht.

Auch diese Entscheidung wird nicht von uns auf städtischer Ebene getroffen, sondern zum einen vom Land im Zusammenhang mit der sogenannten Inklusionsstrategie, zum anderen vom Landkreis als Schulträger. Nichts desto trotz sind auch wir berührt, wenn Inklusion nicht funktioniert, vor allem aber sind die Schülerinnen und Schüler betroffen, sicher auch deren Eltern. Auch hier kann ich Sie nur auf den Sachverhalt hinweisen. Vielleicht will auch hier die eine oder der andere von Ihnen sich in die Diskussion auf anderer Ebene entsprechend einbringen.

Vielen Dank!
Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar