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01.04.2022

Mitteilungen an die Bürgerschaft am 31.03.2022 (ohne Veranstaltungen)

- es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

es gibt wohl kaum ein Thema, das viele Menschen in unserem Land so sehr bewegt wie der Krieg, den Präsident Putin angezettelt hat, in der Ukraine. Sicher ist jetzt hier nicht der Ort, darüber zu debattieren, wie konsequent Deutschland handeln muss, um dazu beizutragen, dass der Krieg möglichst schnell beendet wird. Es gäbe viel dazu zu sagen, aber dies wird auf anderen Ebenen entschieden. Dass wir durch den Krieg in mehrfacher Hinsicht betroffen sind oder betroffen sein werden, liegt auf der Hand.
Das gilt beispielsweise für die Versorgung mit Gas oder Energie, ganz allgemein. Mir wird nicht so leicht über die Lippen gehen, dass die Versorgungssicherheit gegeben sei. Fließt kein Gas mehr aus Russland auf Grund wessen Entscheidung auch immer, ist das durchaus zu hinterfragen. Vielmehr ist es meines Erachtens wichtig, die Bevölkerung auch kommunikativ darauf vorzubereiten, dass es Engpässe geben kann.
Der Bundeswirtschaftsminister hat gestern damit begonnen und ausdrücklich auch zum Sparen aufgefordert. Das wird auch für uns gelten und wir werden versuchen, Einsparpotentiale, bezüglich der Energieversorgung, zum Beispiel unser öffentlichen Gebäude, zusätzlich zu erschließen.
Spürbar wird das, was in der Ukraine geschieht, für uns hier insbesondere auch in der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Zwar liegt die Koordination und die Aufgabenwahrnehmung beim Landkreis Nordwestmecklenburg und er kommt aus meiner Sicht dieser Aufgabe auch gut nach. Das schließt natürlich einzelne Schwierigkeiten mit ein. Es gibt regelmäßige Abstimmungs-und Informationsrunden des Landkreises mit den Hauptverwaltungsbeamten der Ämter und amtsfreien Gemeinden, dort vertritt uns regelmäßig der Leiter unseres Ordnungsamtes. Und wenn es sein muss, stimmen Herr Schomann und ich uns auch persönlich auf kurzem Wege miteinander ab. Trotz der originären Zuständigkeit des Landkreises ist die Aufnahme der Geflüchteten natürlich auch eine Aufgabe für uns. Das gilt für die Wohnraumversorgung, für die Aufnahme in die Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für Freizeitangebote und generell für das Willkommen in unserer Stadt.
Es gibt ein großes Helfernetzwerk in der Stadt und über die Stadt hinaus, das sich regelmäßig austauscht. Dieses Netzwerk hat u. a. für Helfende und insbesondere natürlich auch für die Geflüchteten eine Vielzahl von relevanten Informationen zusammengestellt, z. B. zur Registrierung bezüglich der finanziellen Unterstützung, zur medizinischen Versorgung, zur Schule, Kita oder Arbeit. Auch wir haben über das Büro für Chancengleichheit, Informationen für die Menschen zusammengestellt, die inzwischen dezentral untergebracht sind. Hier geht es insbesondere um Ansprechpartner, die nächsten Kirchengemeinden, wo Jugendclubs oder Spielplätze sind, wo man sich preiswert Möbel oder Kleidung beschaffen kann oder auch ukrainische Speisen kaufen kann.
Ehrenamtliche sind darüber hinaus mit viel Kraft und Engagement dabei, die Kleiderkammer des DRK zu vervollständigen und die Öffnungszeiten mit abzudecken. Dies sind einige Beispiele. Es gibt sicher viele weitere. Zu betonen ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Landkreis unkompliziert verläuft und deutlich besser ist als im Jahr 2015.


Der Landkreis hat überdies vorsorglich um personelle Unterstützung bezüglich dieser Aufgabe gebeten. Wir haben uns daraufhin verständigt, den Landkreis mit allen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu unterstützen. Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes wird bei Bedarf in der Verwaltung des Landkreises eingesetzt.
In dem Zusammenhang sei an dieser Stelle auch erwähnt, obwohl es nicht zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine unmittelbar passt, dass auch wir personelle Unterstützung seitens des Landkreises, nämlich im Wege der Amtshilfe für unser Rechnungsprüfungsamt für ein Vierteljahr bekommen haben. Dafür sind wir außerordentlich dankbar.
Danke möchte ich insbesondere den zahlreichen ehrenamtlichen, engagierten, den zahlreichen Initiativen, den Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, den privaten Initiativen sagen, die wirklich vielfältig sind. Es werden Konzerte gegeben, Kuchen gebacken, Hilfsgüter gesammelt, Spendenaufrufe gestartet, Fahrten nach Polen organisiert, Hilfstransporte zusammengestellt, die Initiativen sind vielfältig, allen sei dafür wirklich herzlich gedankt.


Dieses Thema, meine Damen und Herren,
wird uns mit Sicherheit auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter beschäftigen. Es gilt hier den langen Atem zu entwickeln. Ich bin mir sicher, dass uns dies, eben gerade auch mit Hilfe der zahlreichen Ehrenamtlichen zusammen gelingen wird. Wir werden sicher sehr pragmatisch agieren müssen, gerade auch, wenn es darum geht, Kinder in die Kindertagesstätten und die Schulen aufzunehmen. Da werden wir sicher auch das eine oder andere Mal von den üblichen Regeln und Standards abweichen müssen, um diese Aufgabe gut zu erfüllen. Ich glaube, dass wir auch dazu in der Lage sein werden. Gefragt sind da die Verwaltungen, der Staat und die Zivilgesellschaft, Haupt-und Ehrenamt gleichermaßen.

Auch die weitere Krise, nämlich die Corona-Pandemie, beschäftigt uns weiter. Ich habe entschieden, dass unsere internen Regeln für die Arbeit der Verwaltung, auch für die Öffnung der Dienstgebäude, zunächst weiter bis Ende April gelten. Denn es ist weiter Vorsicht geboten. Mittlerweile müssen wir auch feststellen, dass der Krankenstand innerhalb der Verwaltung angestiegen ist und coronabedingt einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich ausgefallen sind.
Wir können die Erfüllung der Aufgaben mit einzelnen Einschränkungen absichern, vor allem deswegen, weil sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Dienst sind, eben auch sehr stark und über die Maßen engagieren. Dafür sei an dieser Stelle herzlich Dank gesagt!
Ganz besonders möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Seniorenheime danken, die einer erheblichen Belastung ausgesetzt waren, weil es eine hohe Zahl an Personalausfällen gab und gibt. Wir sind diesbezüglich leider noch nicht über den Berg.

An dieser Stelle sei kurz informiert zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ja die Seniorenheime der Hansestadt Wismar ebenso wie alle anderen Pflegeeinrichtungen oder das Krankenhaus betrifft.

Hierbei wurde wie folgt vorgegangen:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legten ihre Impfzertifikate (1. Impfung; 2.Impfung;  Booster-Impfung; Genesenennachweis) vor. Diese Angaben wurden tabellarisch erfasst.
Die Meldung der nichtgeimpften und nichtgenesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das LaGuS erfolgte über die vorgeschriebene Plattform am 23.03.2022.
Es wurden 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeldet (1 MA Verwaltung; 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pflege und Betreuung).
Nicht erfasst wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die langzeiterkrankt sind und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beschäftigungsverbot oder Elternzeit.
Nichtgeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit noch in den Genesenen-Status fallen, werden nach dessen Ablauf gemeldet.
Seit dem 15.3.2022 werden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne gültigen Impfstatus mehr eingestellt.
Natürlich laufen weitere Gespräche mit denjenigen, die nicht geimpft sind, um sie möglichst zu überzeugen, ein Impfangebot anzunehmen.
Vor große Probleme stellt uns die Abfrage des Impfstatus für die wiederkehrenden Betretende/ tätig werdende, wie z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Friseure, Ergotherapeuten usw.
Diese müssen selber ihren und den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem LaGuS nachweisen.
Wir müssen diesen ebenfalls noch einmal erfragen, da sie unsere Einrichtungen betreten.
Das stellt für beide Seiten einen erheblichen Mehraufwand dar und ruft auch datenschutzrechtliche Bedenken hervor, da diese Betretenden nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seniorenheime sind.
Unmut gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird hervorgerufen, da Besucherinnen und Besucher die Bewohnerinnen und Bewohner besuchen können, ohne einen Impfstatus nachzuweisen. Das erscheint doch etwas widersprüchlich.
So könnte z. B. eine Friseurin ihre Oma bei uns im Haus besuchen ohne eine Impfung nachzuweisen, müsste für die  Tätigkeit als Friseurin bei uns im Hause eine Impfung nachweisen.
Hinzuweisen ist darauf, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis Ende des Jahres begrenzt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Seniorenheime stellen sich dieser Herausforderung ebenfalls in vorbildlicher Weise. So weit dazu.
Ich möchte darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht versäumen, den vorhin ausgesprochenen Dank natürlich auszuweiten an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kritischen Infrastrukturen, insbesondere in den Pflegeeinrichtungen, in den Arztpraxen, im Krankenhaus oder wo auch immer, die trotz der hohen Personalausfälle den Betrieb dieser Einrichtungen aufrechterhalten haben. Das geschieht oft mit einer Selbstverständlichkeit und Ruhe, aber unter erheblichem Arbeitsdruck, das ist schon beeindruckend. Insofern vielen Dank auch gerade an all´ diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ja, und auch eine weitere Krise beschäftigt uns massiv, nämlich die Werftkrise. Dazu gab es ja eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung mit dem Insolvenzverwalter. Sie konnten dieser Veranstaltung durchaus entnehmen, dass es doch relativ viel Bewegung und auch unterschiedliche Angebote gibt, die nunmehr allerdings auf Nachhaltigkeit zu prüfen sind. Ich befinde mich weiterhin in laufenden Kontakt mit dem Insolvenzverwalter, der aus meiner Sicht nach wie vor einen ausgesprochen guten Job macht.
Gleichzeitig tagt auch regelmäßig die Lenkungsgruppe des Landes und unterhalb dieser Lenkungsgruppe die standortbezogene Arbeitsgruppe. In der Öffentlichkeit ist ja schon die Verlängerung der Transfergesellschaft bekanntgegeben
worden. Ich begrüße diese Entscheidung im Sinne der Fortführungsperspektiven der Werft und auch der Kabinenfabrik außerordentlich. Allerdings gilt dies zunächst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits zum Jahresende 2021 in die Transfergesellschaft wechseln mussten. Gleichwohl habe ich die Landesregierung so verstanden, dass diese Möglichkeit der Verlängerung auch in Erwägung gezogen wird, wenn es notwendig ist, für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum März 2022 in die Transfergesellschaft übergegangen sind.
Es ist ein immenser Standortvorteil, gut ausgebildetes Personal zu haben und damit dann auch neue Eigentümer zu gewinnen. Und auch diesbezüglich, bezüglich der Gewinnung neuer Eigentümer, gibt es durchaus nennenswerte, positive Signale. Dies ist außerordentlich erfreulich.


Ich hatte Sie darüber informiert, dass wir mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg weiter über das Thema öffentlicher Personennahverkehr verhandeln. Es hat ein weiteres Gespräch stattgefunden.
Zwischen dem Aufgabenträger (Landkreis Nordwestmecklenburg) und der Hansestadt Wismar fand am 01.03.22 eine Videokonferenz zum Thema „Möglichkeiten zur Umsetzung des neuen ÖPNV Konzeptes“ statt. Zunächst wurden Möglichkeiten einer stufenweisen Umsetzung diskutiert, welche aber fast vollständig verworfen werden mussten.
Anschließend wurde über die notwendige finanzielle Beteiligung der Hansestadt Wismar an einer Gesamtumsetzung beraten. Hierzu wird der Landkreis in Zusammenarbeit mit der NahBus GmbH aktuelle Kosten / Kostenentwicklungen aufbereiten und der Kostenanalyse aus 2020 gegenüberstellen. Darüber hinaus sollen weiterhin Möglichkeiten der Kosteneinsparung, z.B. durch die längere Nutzung von Bestandsfahrzeugen ermittelt werden. Der Landkreis wird basierend auf den aktuellen Kostenansätzen auf die Hansestadt Wismar zukommen (Arbeitsebene), eine aktuell notwendige Kostenbeteiligung seitens der Hansestadt Wismar vorlegen und die weiteren Umsetzungsschritte beraten.
Des Weiteren werden Umsetzungszeiträume ermittelt und die noch erforderlichen politischen Beschlüsse seitens des Kreistages sowie der Bürgerschaft vorbereitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir sind dabei zahlreiche Veranstaltungen für das Frühjahr und den Sommer vorzubereiten. Das gilt für das Schwedenfest, für das Sommertheater in der St. Georgenkirche, für das Straßentheaterfest BouleVART, und auch die Organisatoren des Hafenfestes bereiten dieses vor.
Wir können noch nicht hundertprozentig sicher sein, welche Regeln für die Durchführung dieser Veranstaltungen gelten werden. Deswegen wird, soweit es geht, auch in verschiedenen Varianten geplant. Gleichwohl sollten Sie wissen, dass die Vorbereitungen intensiv laufen. Zu einzelnen Veranstaltungen, zum Beispiel Schwedenfest, werden wir Sie, bezüglich des Vorbereitungsstandes, auch noch schriftlich informieren.


Vielen Dank!


Quelle: Büro des Bürgermeisters