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27.12.2021

Corona-Landesverordnung (23.12.2021)

Die neue Corona-Landesverordnung wurde am 23.12.2021 veröffentlicht, diese beinhaltet unter anderem eine Regelung, die eine Schließung kultureller Einrichtung ab dem 27.12.2021 nach sich zieht. Die Landesverordnung  finden Sie hier.

Der Städte- und Gemeindetag hat eine Lesefassung veröffentlicht.

Eine Übersicht zu den neuen Regeln finden Sie in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport.

Schließung kultureller Einrichtungen ab dem 27.12.2021:

Ab dem 27. Dezember 2021 sind laut Corona-LVO M-V der Betrieb und der Publikumsverkehr für eine Reihe von touristischen und kulturellen Einrichtungen untersagt.

In der Hansestadt Wismar schließen ab dem 27. Dezember 2021:

• das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar SCHABBELL,
• das phanTECHNIKUM,
• das Welt-Erbe-Haus,
• die St.-Georgen-Kirche und
• die Backsteingotik-Ausstellung in St. Marien.

Die Tourist-Information ist geöffnet, es gilt ein 3G-Erfordernis. Stadtführungen finden nur draußen, begrenzt auf 10 Personen, statt und es gilt ein 2-G-Plus-Erfordernis. Die Zimmervermittlung erfolgt nur telefonisch oder online.

Die Stadtbibliothek ist ebenfalls geschlossen. Schon vergebende Termine werden automatisch jeweils um eine Woche verlängert.

Quelle: Land M-V