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11.02.2022

Änderung der Corona-Regeln im Einzelhandel und bei Großveranstaltungen

Die Corona-Landesverordnung wurde geändert. Die Änderungsverordnung finden Sie hier.

Eine Lesefassung hat der Städte- und Gemeindetag MV erstellt, diese finden Sie hier.

Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV, gegliedert nach den Schutzmaßnahmen der jeweiligen Ampelfarbe, finden Sie hier.

Die Änderungen im Überblick:

Änderungen für den Einzelhandel:

In der neuen Landesverordnung wird stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange. Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen.

Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.  


Änderungen bei Großveranstaltungen:

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich sind mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 1.500 Zuschauende innen und 10.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende




Quelle: Land M-V