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Kulturförderung

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Kommunale Kulturförderung beantragen
[Nr.99077024080000 Kulturförderung der Hansestadt Wismar beantragen ]

Förderrichtlinie Wismar

Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 68 kB, Kultur - Formular)

Erforderliche Unterlagen


  • Förderantrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Bei Erstantragsstellung: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug

Formulare

Kosten- und Finanzierungsplan (PDF, 704 kB, Kultur - Formular)

Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 68 kB, Kultur - Formular)

Mittelabruf (beschreibbar) (PDF, 2.3 MB, Kultur - Formular)

Rechnerischer Nachweis Projekte (beschreibbar) (PDF, 504 kB, Kultur - Formular)

Verwendungsnachweis (beschreibbar) (PDF, 1.8 MB, Kultur - Formular)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (beschreibbar) (PDF, 1 MB, Kultur - Formular)

Formular Projektbeschreibung (PDF, 801 kB, Kultur - Formular)

Formular Sachbericht zum Verwendungsnachweis (PDF, 868 kB, Kultur - Formular)

Verfahrensablauf

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar.
  • Bis zu einer Förderung von 1.000,00 € erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides direkt durch das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten.
  • Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 € entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales über die Förderung des Projektes. Im Anschluss wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt.
  • Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dann das Fördergeld mittels einem Formular abzurufen.
  • Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis beim Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten eingereicht werden.

Zuständig

Abt. Schule
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-4100
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein

Kontakt

Herr Michael Hübner
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-4012
E-Mail