Die deutsche Wiedervereinigung war für die Wismarer Altstadt ein Glücksfall, denn damit galt auch hier das bundesdeutsche Städtebauförderungsgesetz von 1971. Es war die gesetzliche Grundlage, den damals allerorts sichtbaren Verfall stoppen und umkehren zu können.
Bereits im Jahre 1991 wurden der Hansestadt Wismar zur Sanierung ihrer Altstadt vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern die ersten Städtebaufördermittel bereitgestellt. Ergänzt durch kommunale und private Mittel konnten in den bisher 30 Jahren insgesamt 95 Erschließungsmaßnahmen, 467 private Hochbaumaßnahmen, 61 kommunale Bauten und dazu zahlreiche Grundstücksfreilegungen, Sicherungen und Maßnahmen der Vorbereitung mit Städtebaufördermitteln in Höhe von insgesamt fast 170 Millionen Euro unterstützt und fertiggestellt werden.
Wir laden Sie ein, auf diesem virtuellen Stadtrundgang einige herausragende Objekte genauer zu betrachten. Sehen Sie, was in Wismar in den 30 Jahren der Städtebauförderung geschafft wurde.