Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen:
Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird.
Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular.
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO (PDF, 40 kB)
Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro.
Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.
Sie können den Bewohnerparkausweis auch im BürgerServiceCenter beantragen.
Nähere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf den Seiten des Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB).
https://www.evb-wismar.de/de/parken/bewohnerparken
Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.
Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.
Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30 Euro pro Jahr.
Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO (PDF, 40 kB)