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Verkehrsangelegenheiten

Bewohnerparkausweis beantragen
[Nr.99108001001000 ]

Bewohnerparkausweis

Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt können bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag
  • Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
  • Führerscheines
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung

Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird.

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de  oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO (PDF, 40 kB)


Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro.


Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

Sie können den Bewohnerparkausweis auch im BürgerServiceCenter beantragen.


Nähere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf den Seiten des Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB).
https://www.evb-wismar.de/de/parken/bewohnerparken

Volltext

Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
  • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
  • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30 Euro pro Jahr.

Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

Zuständig

BürgerServiceCenter
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Zuständig

Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja