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vorläufiger Reisepass

Voraussetzungen

  • Herstellungszeit des Expresspasses reicht nicht aus (4 - 5 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • (vorläufiger) Personalausweis; alter (vorläufiger) Reisepass oder alter Kinderreisepass

  • aktuelles biometrisches Foto

  • Geburtsurkunde; Eheurkunde

  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei unter 18 Jährigen

  • Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

  • gegebenenfalls Sorgerechtserklärung

  • geeigneter Nachweis für kurzfristig anzutretende Reise (z.B. Flugtickets, Buchungsbestätigung)

Gültigkeit

  • maximal 1 Jahr

Herstellungszeit

  • sofortige Ausstellung

Kosten

  • 26,00 Euro

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja