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Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
[Nr.99089014014000 ]

Volltext

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständig

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Werftstraße 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 749-0
Fax: 03841 749-500
E-Mail
www.evb-wismar.de