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Spielvergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Diese Steuer wird vom Halter bzw. Aufsteller von Gewinnspielgeräten und Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit erhoben. Die Geräte müssen öffentlich zugänglich sein, in der Regel ist das in Spielhallen und Gaststätten gegeben. Sportspielgeräte wie Billard, Darts oder Bowling- und Kegelbahnen werden nicht besteuert. Die Steuer beträgt bei Gewinnspielgeräten 17% der Bruttokasse. Der steuerpflichtige Halter hat monatlich eine Steuererklärung abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Spielvergnügungssteuersatzung i.d.F. 3. Änderung (Lesefassung) (PDF, 55 kB)

Allgemeine Vergnügungssteuersatzung (PDF, 96 kB, Veröffentlichungsdatum: 21.11.1998 Inkrafttreten: 01.12.1998)

Formulare

Spielvergnügungssteuer­erklärung und Anlage StO (PDF, 45 kB, Formulare - Steuern)

Zuständig

SG Steuern
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2031/32/33
Fax: 03841 251-777-2038
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen
Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr

Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Catrin Kosch
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2031
E-Mail
Frau Cathrin Lude
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2033
E-Mail