Eheschließende (Verlobte), die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, müssen zusätzlich eine Geburtsurkunde jedes Kindes vorlegen.
Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".
Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (z. B. für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjusitzverwaltung).
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise entstehen, wenn die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts vorgenommen wird.
Formular Urkundenbestellung (PDF, 159 kB, Ordnungsamt - Formular)