Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.
Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.
Stehen Vornamen und gegebenenfalls der Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Informationen dazu finden Sie unter Namensgebung.
Formular Urkundenbestellung (PDF, 159 kB, Ordnungsamt - Formular)