Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
[Nr.99012100101000 ]

Onlinedienst

Aus organisatorischen und technischen Gründen ist die Einreichung eines digitalen Bauantrages noch nicht möglich. Die Bauvorlagen sind daher bitte schriftlich (in Papierform) einzureichen

Volltext

Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.


Erforderliche Unterlagen

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
  • erforderliche Angaben zur gesicherten Erschließung
  • soweit bauaufsichtlich geprüft werden: Nachweis Brandschutz und Nachweis Standsicherheit

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gemäß Bauprüfverordnung M-V für die Prüfung bautechnischer Nachweise

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: in Vorbereitung
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der Hanstadt Wismar im Bauamt ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung oder wird schon vorher schriftlich erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Wird entschieden, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.


Bearbeitungsdauer

  • Im Genehmigungsfreistellungsverfahren: maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen;
  • Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Zuständig

Abt. Bauordnung
Kopenhagener Straße 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-6010
E-Mail

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Terminvergabe
Telefon:
03841 251-6001
bauamt@wismar.de

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja