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Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO

Antrag

Angaben zur Ihrem Anliegen

Für welchen Zeitraum wird der Bewohnerparkausweis beantragt?


Ich erkläre, dass

  • ich unter der oben genannten Anschrift mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet bin und dort auch tatsächlich wohne,
  • ich in der Parkzone nicht über eine Garage oder einen anderweitigen Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum verfüge,
  • ich eine gültige Fahrerlaubnis besitze und das oben genannte Kraftfahrzeug mit weniger als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht auf mich als Halter zugelassen ist bzw. ich eine aktuelle Nutzungsüberlassung vorlegen kann.

Der Bewohnerparkausweis wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Bei einem Wegzug aus der eingetragenen Bewohnerparkzone, der Änderung des Kfz-Kennzeichens, der Inanspruchnahme einer Garage oder eines anderweitigen Stellplatzes oder bei Änderung der Haltereigenschaften endet die Bewohnerparkberechtigung zum Zeitpunkt des Eintritts dieser Tatsache und somit vor dem eigentlichen Fristablauf. Der Bewohnerparkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.

Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen:



Anlagen 

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Ihre oben genannten persönlichen Daten werden zur Bearbeitung des Antrages genutzt und gespeichert. Eine Weiterverarbeitung erfolgt im Rahmen der Verkehrsüberwachung. Eine Aufbewahrung erfolgt unter Berücksichtigung behördlicher Dokumentationspflichten für maximal fünf Jahre. Nähere Information zum Datenschutz in der Hansestadt Wismar finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Wismar: www.wismar.de/Datenschutz .

Datenschutz:


 

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