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Förderrichtlinie der Hansestadt Wismar

Förderrichtlinie Wismar

Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 68 kB, Kultur - Formular)

Zuständig

Abt. Schule, Jugend und Förderangelegenheiten
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-4001
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein