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Beantragung Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis; Reisepass; ausländischer Pass und Aufenthaltstitel; Aufenthaltsgestattung oder sonstige Passersatzpapiere

Form

  • persönliche Beantragung, erziehungsberechtigte Person für minderjährige Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich

  • Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich (mit elektronischem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät)
    Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Arten

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)

  • zur Vorlage einer Behörde (Beleg-Art O)

  • erweitertes Führungszeugnis (nur nach Vorlage einer schriftlichen Aufforderung mit Begründung der Erforderlichkeit)

  • Europäisches Führungszeugnis (zzgl.Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftsstaates der EU für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten)

Kosten

  • 13,00 Euro

  • 17,00 Euro ( Europäisches Führungszeugnis)

Rechtsgrundlage

  • Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja