Weiterbildungsanbieter können Veranstaltungen nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkennen lassen. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V freigestellt werden.
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie über den unten stehenden Link.