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Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis; Reisepass; Kinderreisepass; Nationalpass aller Personen

  • Wohnungsgeberbestätigung; Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, Eheurkunde

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 18 kB, Formular)

Einzugsbestätigung (PDF, 240 kB, Formular)

Form

  • Zur An- bzw. Ummeldung müssen alle Familien- bzw. Haushaltsmitglieder persönlich erscheinen.

Arten


Anmeldung des Hauptwohnsitzes

Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug

Anmeldung des Nebenwohnsitzes

  • Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
  • zuständige Behörde: Meldebehörde des Nebenwohnsitzes

Änderung des Wohnungsstatus

zuständige Behörde: Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes

Hinweis

  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Amtliche Meldebestätigung

Sie erhalten nach Ihrer An-, Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An-, Um- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz (BMG)

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja